Schlecht erforscht sei das Thema "Kunst am Bau" nicht nur für die ehemalige DDR, sondern auch für die Bundesrepublik, berichtete Architekturkritiker Nikolaus Bernau im Deutschlandfunk. Forscherinnen und Forschern sei in vielen Fällen nach wie vor nicht klar, was als Kunst anzusehen und damit schutzwürdig sei - und was nicht. Schließlich seien die Werke in und an öffentlich zugänglichen Gebäuden nie frei zustande gekommen: "Die Kunst in der DDR war immer politisch", zitierte Bernau den Kunstwissenschaftler und ehemaligen Berliner Kultursenator Thomas Flierl. Das gelte nicht nur für den realsozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat. Hier aber hätten wegen der propagandistischen Funktion vor allem der großen Wandgemälde und Mosaiken Viele mitreden wollen - von der Kombinatsleiterin über den Beamten bis zur Lokalpolitikerin.
Die DDR und die Kunst im öffentlichen Raum
Ein bis zwei Prozent der Bausumme mussten laut Kulturverordnung von 1950 in der DDR bei staatlichen Neu- und Umbauten für Kunst ausgeben werden. Frei waren die Architektinnen und Künstler in der Auslegung dieser zentralen Vorschrift nicht, denn die "baubezogene Kunst" hatte inhaltlich einen Auftrag zu erfüllen: Sie sollte die sozialistische Gesellschaft propagieren und fördern und politische Inhalte massenwirksam verbreiten.
Auch visuell gab es klare Vorgaben: Realismus sei in der Kunst keine Stilfrage, verkündete Kulturminister Klaus Gysi 1950 in der Kulturzeitschrift "Aufbau", sondern eine Verpflichtung. Nur durch realistische Abbilder der Menschen und ihrer Entwicklung könne Kunst "ihre Wirkung im Interesse der Bewusstseinsformung entwickeln". Ab Mitte der 1960er-Jahre schloss dieser Auftrag, dem viele Künstlerinnen und Künstler folgten, nicht mehr nur noch Schulen und Hochschulen, Parteibauten, Kulturhäuser oder "Volkseigene Betriebe", sondern auch öffentliche Plätze, Brunnen und Fassaden ein.
Ein bis zwei Prozent der Bausumme mussten laut Kulturverordnung von 1950 in der DDR bei staatlichen Neu- und Umbauten für Kunst ausgeben werden. Frei waren die Architektinnen und Künstler in der Auslegung dieser zentralen Vorschrift nicht, denn die "baubezogene Kunst" hatte inhaltlich einen Auftrag zu erfüllen: Sie sollte die sozialistische Gesellschaft propagieren und fördern und politische Inhalte massenwirksam verbreiten.
Auch visuell gab es klare Vorgaben: Realismus sei in der Kunst keine Stilfrage, verkündete Kulturminister Klaus Gysi 1950 in der Kulturzeitschrift "Aufbau", sondern eine Verpflichtung. Nur durch realistische Abbilder der Menschen und ihrer Entwicklung könne Kunst "ihre Wirkung im Interesse der Bewusstseinsformung entwickeln". Ab Mitte der 1960er-Jahre schloss dieser Auftrag, dem viele Künstlerinnen und Künstler folgten, nicht mehr nur noch Schulen und Hochschulen, Parteibauten, Kulturhäuser oder "Volkseigene Betriebe", sondern auch öffentliche Plätze, Brunnen und Fassaden ein.
Die Reliefs, Plastiken und Wandbilder, die freistehenden Skulpturen und Gemälde im öffentlichen Raum oder in Foyers hätten vor allem eine Aufgabe gehabt: Themen wie Frieden und Völkerverständigung, der technische Fortschritt, Aufbau und Verteidigung der DDR und die Verbundenheit mit der Sowjetunion wurden durch sie auch im Alltag der Menschen allgegenwärtig.
Nähe zur Partei
Deshalb sei in den frühen Jahren der DDR die Nähe von Künstlerinnen und Künstlern zur Partei wichtig gewesen. Später habe sie keine so große Rolle mehr gespielt, wie sich auch der Charakter der Kunst im öffentlichen Raum veränderte, so Bernau. Am repräsentativen "Palast der Republik" beispielsweise habe es außen gar keine Bildwerke mehr gegeben. Der Ostberliner Fernsehturm sei selbst als Kunstwerk angesehen worden. Viele DDR-Gebäude wurden nach der Wiedervereinigung abgerissen oder umgewidmet. Die Kunst fand dabei manchmal neue Orte; manchmal verschwand sie aber auch einfach oder wurde bewusst zerstört.