Das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole wird in Deutschland unter Strafe gestellt, insofern es nicht durch das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Kunstfreiheit gedeckt ist. Oft genug reizt diese Freiheit die Grenzen der Provokation aus. Wie ist es also um die Kunstfreiheit bestellt? Worauf beruft sie sich? Wie weit kann oder darf sie gehen? Und was unterscheidet sie von der Kunst der Freiheit?
- Der Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich lehrt als Professor am Karlsruher Zentrum für Kunst und Medientechnologie. Er war als Gutachter im Kasseler Gerichtsprozess gegen den Performancekünstler Jonathan Meese tätig. Zum Thema Kunstfreiheit hat Michael Köhler ihn befragt.