In einem von den Schiedsrichter-Funktionären Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug unterzeichneten DFB-Schreiben vom 25. Oktober an alle Bundesligisten ist von einer "Kurs-Korrektur" die Rede.
Der Deutsche Fußball Bund hatte bei Einführung der Video-Assistenten kommuniziert, dass der Video-Beweis nur zum Einsatz komme, wenn der Schiedsrichter eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen habe – und das nur wenn es um eine Torerzielung, einen Strafstoß, eine Rote Karte oder die Verwechslung eines Spielers gehe.
Was ist neu?
Nun darf der Assistent auch bei strittigen Entscheidungen Kontakt mit dem Schiedsrichter aufnehmen. Wenn sich die Wahrnehmung beider dabei "gravierend" unterscheide, könne der Unparteiische sich die Situation noch einmal am Video-Monitor anschauen. "Die Entscheidung, ob ihm ein klarer Fehler unterlaufen ist, liege dann bei ihm selbst", schreibt der DFB und verweist auf die Definition, die die internationalen Regelhüter des International Football Association Boards vorgeben. Demnach liegt ein klarer Fehler des Schiedsrichters vor, "wenn er seine Entscheidung nach Betrachtung des Bildmaterials unverzüglich ändern würde."
Information spät kommuniziert
Bemerkenswert ist, dass der DFB die Änderungen schon am 5. Spieltag vorgenommen hat und die Bundesligavereine erst einen Monat nach der Änderung informierte. Dies erklärt die Häufigkeit von Videobeweisentscheidungen in den letzten Wochen und die Verwunderung von Offiziellen und Spielern über die Entscheidungen, die konträr zu den Angaben des Verbandes zu Saisonbeginn getroffen wurden.
Außerdem wundern sich Beobachter der Bundesliga, dass die Änderungen nicht öffentlich kommuniziert wurden. Dies spielt Kritikern des Videobeweises und der Schiedsrichterführung in die Karten, die seit Wochen den intransparenten Umgang des Verbandes mit der Durchführung des Videobeweises und mit den Schiedsrichtern bemängeln.