Bundesrat
Länder billigen Gesetz zum Verbot von "Gehsteigbelästigung"

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen soll.

    Berlin: Die Abgeordneten der Länder nehmen im Bundesrat an einer Sitzung teil.
    Berlin: Die Abgeordneten der Länder nehmen im Bundesrat an einer Sitzung teil. (dpa/Wolfgang Kumm)
    Sogenannte Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken sind künftig verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Der Bundesrat billigte außerdem Maßnahmen zur Entlastung der Landwirte. So können Einkünfte künftig im Durchschnitt von drei Jahren besteuert werden. Zudem sollen die Stellung der Bauern gegenüber dem Handel gestärkt und Bürokatie abgebaut werden. Mit den Vorhaben hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf monatelange Proteste von Landwirten reagiert.
    Gebilligt wurden zudem Gesetzesänderungen, die Mietern das Anbringen sogenannter Balkonkraftwerke erleichtern - außerdem ein Gesetz, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland vereinfachen soll.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.