Bundesverwaltungsgericht
Länder müssen mehr gegen Nitratbelastung an der Ems tun

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr gegen die Nitratbelastung der Ems tun.

    An den Ufern der Ems sieht man Bäume und Ackerland
    Durch Ackerbau und Viehzucht ist die Ems stark mit Nitrat belastet (Archivbild). (picture alliance / Zoonar / Werner Lerooy)
    Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
    Die Bundesrichter bestätigten ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 verpflichtet hatte, ihr Vorgehen zu ändern. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.
    Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für das gesundheitsschädliche Nitrat im Grundwasser an vielen Messtellen überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Düngung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt. An der Ems gibt es viel Ackerbau und Tierhaltung.
    Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie geht von einem Präzedenzfall für Deutschland aus.
    Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.