
Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
Die Bundesrichter bestätigten ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 verpflichtet hatte, ihr Vorgehen zu ändern. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.
Die Bundesrichter bestätigten ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 verpflichtet hatte, ihr Vorgehen zu ändern. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für das gesundheitsschädliche Nitrat im Grundwasser an vielen Messtellen überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Düngung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt. An der Ems gibt es viel Ackerbau und Tierhaltung.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie geht von einem Präzedenzfall für Deutschland aus.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.