Vor fast genau einem Jahr traf sich die AfD in Hannover zum Bundesparteitag. Überraschend erklärte damals die Schleswig-Holsteinische Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein ihre Bewerbung für den Bundesvorsitz. Von ihrer fünfminütigen, lautstark bejubelten Rede ist vor allem eine Passage in Erinnerung geblieben:
"Ich möchte nicht, dass wir in dieser sogenannten Gesellschaft ankommen. Das ist nicht unsere Gesellschaft, da werden wir ausgegrenzt."
Den Bundesvorsitz verfehlte sie nur äußerst knapp. Doch ihre Bewerbung rückte die dem rechtsnationalen Parteiflügel zugerechnete Politikerin auf einen Schlag ins Rampenlicht.
Werbung für rechtsextremen "Verein Gedächtnisstätte"
Nun hat die AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag entschieden, Doris von Sayn-Wittgenstein aus ihren Reihen auszuschließen. Grund dafür ist ihre Unterstützung für den rechtsextremistischen "Verein Gedächtnisstätte e.V.".
"Öffentliche Sympathie- und Unterstützungsbekundungen für einen Verein, dessen Mitglieder den Holocaust leugnen oder relativieren, laufen dieser Grundposition unserer Fraktion diametral entgegen."
Sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis. Ob dem Fraktionsausschluss auch ein Parteiausschlussverfahren folge, müsse der Bundesvorstand entscheiden.
Der "Verein Gedächtnisstätte" unterhält in Thüringen eine Gedenk- und Tagungsstätte. Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat, heißt es im Bericht des Thüringischen Verfassungsschutzes von 2017.
Wie die Tageszeitung "Die Welt" vergangene Woche aufdeckte, hatte Doris von Sayn-Wittgenstein 2014 offen für den Verein geworben. Die AfD-Landeschefin räumt diese Werbung ein. Widersprüchlich sind dagegen die Angaben darüber, ob sie auch Mitglied in dem "Verein Gedächtnisstätte" war. Für die Entscheidung über den Fraktionsausschluss sei diese Frage am Ende aber nicht maßgeblich gewesen, so Fraktionschef Jörg Nobis:
"Fraktion nachhaltig beschädigt"
"Die Fraktion hatte heute ausschließlich eine politische Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein durch ihr Verhalten das Ansehen der Fraktion und die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion nachhaltig beschädigt hat. Die Antwort darauf lautet nach Auffassung der Fraktion in beiden Punkten: ja."
Seit Monaten war das Verhältnis zwischen Doris von Sayn-Wittgenstein und den anderen vier Fraktionsmitgliedern zerrüttet. Die 64-Jährige Anwältin erklärte am Dienstag, dass sie ihr Mandat als unabhängige Abgeordnete behalten wolle.
Seit Wochen wächst bei vielen AfD-Mitgliedern die Angst vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Doch diese Frage stelle sich hier nicht, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Claus Schaffer:
"Weil wir im AfD-Landesverband, aber auch hier in der Fraktion, keinerlei Ursachen setzen, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen würden."
Der Fraktionsausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein sei längst überfällig, so CDU-Fraktionschef Tobias Koch, der ebenfalls klarstellte, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen sei. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner warf der AfD-Fraktion vor, zuletzt die Meinung der Landesschefin vollumfänglich geteilt zu haben. "Wer Anstand hat, der verlässt diese Partei!", so Stegners Appell.