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Landesverfassung
Kein Gott in Schleswig-Holstein

Ein Bezug zu Gott in der Verfassung: Abgeordnete aller Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag hatten das vorgeschlagen - und sind doch gescheitert. Eine Stimme fehlte zur nötigen Mehrheit. Nun könnte ein Volksbegehren folgen.

    Der Plenarsaal im Landtag von Schleswig-Holstein.
    Der Plenarsaal im Landtag von Schleswig-Holstein. (Imago/Nordpool)
    Mindestens 46 Parlamentarier hätten für die Initiative stimmen müssen, zwei Drittel der Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag. 45 waren es am Ende. Die Präambel der Landesverfassung wird demnach auch künftig keinen Bezug zu Gott oder explizit religiösen Wertquellen herstellen.
    Die Initiative "Für Gott in Schleswig-Holstein" hatte 2015 etwa 42.000 Unterschriften gesammelt und so den Landtag verpflichtet, sich dem Thema zu widmen. Abgeordnete aus CDU, SPD, Grünen, Piraten, FDP und SSW - also aller Fraktionen - legten daraufhin drei darauf gerichtete Anträge vor, zwei mit der Nennung von Gott und einer ohne Gottesbezug.
    Der knapp abgelehnte Entwurf von 29 Abgeordneten enthält die Formulierung: "Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben." Die Abstimmung war frei, Parteilinien oder Fraktionszwang gab es nicht.
    Bedauern bei Kirchen und Politik
    Stefan Heße, katholischer Erzbischof in Hamburg, bedauerte die knappe Entscheidung, der evangelische Schleswiger Bischof Gothart Magaard sprach von einer "großen Enttäuschung".
    Auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte sich für den jüngsten Antrag mit der Nennung von Gott eingesetzt. CDU-Landeschef Ingbert Liebing sagte, dieser Bezug sei für ihn "von großer Bedeutung" gewesen. Der stellvertretende Vorsitzender seiner Bundespartei, Armin Laschet, schrieb bei Twitter, "Werte täten gerade jetzt dem Land gut".
    Aktuell haben sieben Bundesländer Gottesbezüge in den Eingangsformeln ihrer Landesverfassungen, neun nicht. Die Präambel des Grundgesetzes enthält die Formulierung "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen".
    "Gottesbezug wurde zu oft missbraucht"
    Im Kieler Landtag hatte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben vor der Abstimmung für die Annahme der Kompromissformel mit Gottesbezug geworben. Ihr Stellvertreter, Rasmus Andresen, zeigte sich erleichtert über das Ergebnis. "Im Kampf um die Demokratie ist das gut so." Er hoffe, dass das Ergebnis akzeptiert wird, twitterte er. Der Gottesbezug sei zu oft missbraucht worden.
    Zu den Initiatoren der Initiative gehört Peter Harry Carstensen (CDU). Ob man weitermache, werde "gemeinsam entschieden", sagte der frühere Ministerpräsident - und verwies darauf, dass sich eine erneute Unterschriftensammlung mit dem beginnenden Landtagswahlkampf 2017 überschneiden würde.
    (bor/tzi)