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Urteil
Landgericht Bonn: Nationales Gesundheitsportal des Bundes unzulässig

Ein vom Bund betriebenes Online-Portal zu Gesundheitsthemen ist gerichtlich für unzulässig erklärt worden.

    Das Gebaeude des Bonner Landgerichts von vorne.
    Das Gebäude des Bonner Landgerichts. (imago-images/coverSpot)
    Ein Großteil der auf der Plattform eingestellten Artikel überschreite die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns, entschied das Landgericht Bonn. Das Angebot enthalte keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben. Weiter hieß es, um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedürfe es eines solchen Portals des Bundes nicht.
    Geklagt hatte der Wort & Bild Verlag, der unter anderem die Zeitschrift "Apotheken Umschau" herausgibt. Er wollte neben Unterlassung Schadensersatz geltend machen. Letzterem gab das Landgericht nicht statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 1 O 79/21)
    Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte auf Anfrage, man prüfe die Entscheidung und ziehe dann Konsequenzen. Die Internetseite gesund.bund.de war im Herbst 2020 freigeschaltet worden. 2021 hatte das Landgericht München eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google wegen eines Kartellrechtsverstoßes untersagt.
    Diese Nachricht wurde am 29.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.