Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der US-Konzern hatte sich im Jahr 2022 ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon prüft nach Angaben einer Sprecherin, Revision einzulegen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nun mit einer Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und den dadurch zusätzlich eingenommen Betrag zurückzahlt.
Diese Nachricht wurde am 16.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.