Prime-Mitgliedsprogramm
Landgericht Düsseldorf erklärt Amazon-Preiserhöhungsklausel für unwirksam

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel für Preiserhöhungen beim Amazon-Mitgliedsprogramm "Prime" in Deutschland für unwirksam erklärt.

    Ein Smartphone zeigt das Logo des Streaminganbieters Amazon Prime Video.
    Mitglieder des Amazon-Prime-Programms bekommen unter anderem Zugriff auf den Video-Streamingdienst des US-Konzerns (Archivbild). (IMAGO / SOPA Images)
    Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der US-Konzern hatte sich im Jahr 2022 ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon prüft nach Angaben einer Sprecherin, Revision einzulegen.
    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nun mit einer Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und den dadurch zusätzlich eingenommen Betrag zurückzahlt.
    Diese Nachricht wurde am 16.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.