
In der Sache ging es um den Verdacht der schweren Steuerhinterziehung. Nach Ansicht des Gerichts war Zwanziger im Jahr 2005 "nicht aktiv an der Verschleierung" einer Zahlung des DFB über 6,7 Millionen Euro an den Fußball-Weltverband FIFA beteiligt. Die Vorsitzende Richterin Distler sagte wörtlich: "Mit Theo Zwanziger sitzt nicht der Richtige auf der Anklagebank". Eine unterstellte Schuld erscheine als derart gering, dass eine Weiterverfolgung der strafbaren Handlung nicht mehr angemessen sei. Laut dem Gericht könnte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck erfolgen.
Dubiose Geldflüsse rund um WM 2006
In dem Prozess ging es im Kern um dubiose Geldflüsse rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 - und insbesondere um eine Summe von 6,7 Millionen Euro, die der DFB als "Betriebsausgabe" deklariert hatte. Das Geld wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen.
Exakt die gleiche Summe war aber drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen des deutschen WM-Chefs Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den ehemaligen FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Der DFB verbuchte dies im Jahr 2006 unter dem damaligen Präsidenten Zwanziger als Betriebsausgabe für eine WM-Gala, die abgesagt wurde. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Steuerhinterziehung. In der Folge wurde dem Verband rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.