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Corona-Impfung
Landgericht Mainz weist Klage einer Frau wegen eines möglichen Impfschadens ab

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen.

    Eine Klägerin äußert sich am 26. Juni 2023 im Flur des Landgerichts Mainz im Anschluss an die Verhandlung um einen möglichen Impfschaden im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca vor TV-Kameras
    Die Klägerin in Mainz führte nur einen von etlichen Rechtsstreits zu Impfschäden. (picture alliance / dpa / Arne Dedert)
    Er sprach von einem "Fehlurteil", die Klägerin selbst von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Ihr Impfschaden sei offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.
    Bei einem ähnlichen Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg holten die Richter ein Gutachten ein. Damit soll die Frage geklärt werden, ob die Fachinformation über die Impfung nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand erfolgt war. Das Gericht ließ Zweifel daran erkennen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Klägerin ist in Bamberg eine Frau, bei der sich nach der Impfung eine Darmvenethrombose gebildet hatte.