Er sprach von einem "Fehlurteil", die Klägerin selbst von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Ihr Impfschaden sei offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.
Bei einem ähnlichen Fall vor dem Oberlandesgericht Bamberg holten die Richter ein Gutachten ein. Damit soll die Frage geklärt werden, ob die Fachinformation über die Impfung nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand erfolgt war. Das Gericht ließ Zweifel daran erkennen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Klägerin ist in Bamberg eine Frau, bei der sich nach der Impfung eine Darmvenethrombose gebildet hatte.