Die Parlamente der beiden Bundesländer billigten das Regelwerk am Donnerstag in ihren Plenarsitzungen in Berlin und Potsdam. Der Vertrag sieht unter anderem eine Begrenzung des Gehalts von Intendant oder Intendantin, mehr Kontrolle, mehr Regionalität und eine gemeinsame Interessenvertretung der rund 1.500 freien und der rund 2.000 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Personalrat vor. Bisher gab es dafür verschiedene Gremien.
Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei nach den Parlamentsbeschlüssen noch die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.