Die Hausordnung werde entsprechend noch vor der parlamentarischen Sommerpause geändert. Dadurch haben betroffene Mitarbeiter im Grunde nur noch Zugang zu ihrem eigenen Arbeitsplatz. Basis der Entscheidung sollen polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen sein. Diese berücksichtigen unter anderem Verurteilungen wegen Straftaten, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden - darunter etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Diskussion um Bezahlung verfassungsfeindlicher Mitarbeiter aus Steuergeldern
Hering regte außerdem an, die staatliche Fraktionsfinanzierung in den Blick zu nehmen. Man müsse sich darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden könnten, den sie abschaffen wollten. Damit könnten etwa die Mittel gestrichen werden, um Fraktions- und Wahlkreismitarbeitende neu einzustellen oder im Einzelfall bereits beschäftigte Mitarbeitende zu bezahlen.
Auch im bayerischen Landtag gibt es nach Informationen der "Zeit" inzwischen Forderungen, verfassungsfeindlichen Mitarbeitenden die Gehaltszahlungen aus staatlichen Geldern zu verweigern.
Recherchen des Bayerischen Rundfunks hatten gezeigt, dass für die AfD-Bundestagsfraktion und für Abgeordnete der Partei derzeit mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum tätig sind. Der Bericht hatte fraktionsübergreifend für Empörung gesorgt. Inzwischen prüfen offenbar mehrere Fraktionen Anträge auf verschärfte Regeln für die Bezahlung von Mitarbeitenden.
Aktuell fehlen der Bundestagsverwaltung die rechtlichen Mittel, um verfassungsfeindlichen Mitarbeitenden von der Bezahlung durch Steuermittel auszuschließen. Zudem wurden Forderungen nach strengeren Voraussetzungen für das Erlangen eines Hausausweises laut. Die Bundestagspolizei müsse künftig auf Informationen nicht nur aus dem Polizeiregister, sondern auch von Verfassungsschutzbehörden zurückgreifen können, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.