Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte gestern den Weg für die Wahl des Präsidiums frei gemacht. Die Richter entschieden, dass die Abgeordneten das Recht haben, die Geschäftsordnung des Landtags zu ändern. Damit konnte das Plenum auf Antrag von CDU und BSW nun auch das Vorschlagsrecht zur Wahl des Landtagspräsidenten neu regeln.
Eigentlich sollte der Posten schon am Donnerstag vergeben werden. Allerdings weigerte sich Alterspräsident Treutler von der AfD, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen - und zwar insbesondere, was eine Änderung der Geschäftsordnung anging.
Diese Nachricht wurde am 28.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.