Drogenpolitik
Langjähriger Jugendrichter Müller warnt bei Cannabis vor Angstmacherei

Der langjährige Jugendrichter Müller sieht das geplante Gesetz zur Cannabis-Freigabe als ersten Schritt in die richtige Richtung, um Konsumenten zu entkriminalisieren.

    Der Jugendrichter und Autor Andreas Müller befürwortet seit Jahren die Legalisierung von Cannabis, aufgenommen am 11.10.2015 in Köln. Foto: Horst Galuschka/dpa
    Der Jugendrichter und Autor Andreas Müller. (picture alliance / dpa / Horst Galuschka)
    Gleichzeitig forderte er Nachbesserungen. Ihm fehle ein Gesamtkonzept, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dazu gehöre, wie ursprünglich vorgesehen, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in entsprechenden Geschäften. Das neue Gesetz sei Stückwerk und nicht völlig durchdacht. Wenn das neue Gesetz der Ampel-Koalition nun komme, werde auch der Schwarzmarkt eingeschränkt. Wenn Menschen künftig selber anbauen könnten, bräuchten sie nicht auf Dritte zurückgreifen, erklärte er. Auch die geplante Erlaubnis für Clubs werde sich positiv auswirken.
    Der Jurist gilt als einer der stärksten Stimmen für die Legalisierung von Cannabis im Land und setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein. Müller, der aktuell Strafrichter am Amtsgericht Bernau ist, hat nach eigenen Angaben auch am Cannabis-Kontrollgesetz der Grünen mitgearbeitet.

    Gesetz wird bald verabschiedet

    Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Das Gesetz soll in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Jeglicher Umgang mit Cannabis war Anfang der 70er Jahre gesetzlich untersagt worden – durch das Betäubungsmittelgesetz. 
    Diese Nachricht wurde am 13.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.