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Teillegalisierung von Cannabis
Lauterbach: "Thema aus der Tabuzone herausholen"

Vor der für heute geplanten ersten Lesung zum Cannabis-Gesetz im Bundestag haben Richter und Ärzte ihre Kritik an dem Vorhaben bekräftigt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hält dagegen die geplante Teillegalisierung von Cannabis für notwendig.

    Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, gibt eine Pressekonferenz.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Cannabis-Konsum teillegalisieren. (Britta Pedersen/dpa)
    Man hole das Thema aus der Tabuzone heraus, sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.Das neue Gesetz ermögliche eine bessere Kontrolle des Schwarzmarktes und verhindere, dass giftige Stoffe beigemischt würden. Durch die mit der Teillegalisierung verbundene Aufklärungskampagne bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern werde herausgestellt, wie gefährlich Cannabis für das wachsende Gehirn sei. „Wenn wir nicht darüber sprechen, wird es nicht weggehen“, sagte der Minister zum Cannabiskonsum Heranwachsender.

    Mahnende Worte von Richtern und Ärzten

    Die Bundesärztekammer und der Deutsche Richterbund bekräftigten ihre Kritik. Die Legalisierung von Cannabis führe zu mehr Konsum und verharmlose die damit verbundenen Risiken, sagte Ärztepräsident Reinhardt der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf. Die Bundesregierung wolle den Eigenanbau erlauben und Cannabis-Clubs einführen. Gleichzeitig solle die Zahl der Konsumenten sinken. "Es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann", betonte Reinhardt.
    Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Rebehn, erklärte gegenüber der Zeitung, der verunglückte Entwurf für das Cannabis-Gesetz sei durch kosmetische Detailkorrekturen kaum zu retten. "Das sehr kleinteilige Gesetz mit Dutzenden Bußgeldtatbeständen würde einen hohen Kontrollaufwand, zahlreiche Streitfragen und viele neue Fälle für die Gerichte nach sich ziehen", warnte Rebehn. Es sei zu hoffen, dass die Regierungspläne im Parlament noch grundlegend überarbeitet werden.

    Erste Lesung im Bundestag

    Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Vorhaben. Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei zu stellen. Der Bezug soll über nicht kommerzielle Vereine in begrenztem Umfang ermöglicht werden. Im Eigenanbau sind laut Entwurf bis zu drei Pflanzen erlaubt. Jugendlichen unter 18 Jahren sind Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.