Der SPD-Politiker sagte nach einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses, er gehe davon aus, dass eine maximale Nachforderung von 2,3 Milliarden Euro abgewendet werden könne. Die Summe ist der Streitwert, den Lieferanten gerichtlich vom Bund einklagen. Sie hatten zuletzt vor dem Oberlandesgericht Köln Recht bekommen. Lauterbach will die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Es geht um Lieferverträge aus dem Jahr 2020. Damals hatte das Gesundheitsministerium Masken zum Festpreis bei zahlreichen Unternehmen bestellt. Später verweigerte das Ministerium in einer Reihe von Fällen die Bezahlung und machte Qualitätsmängel geltend. Die betroffenen Lieferanten zogen daraufhin vor Gericht.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.