Diese Reform werde dringend benötigt und das eigentlich schon seit Jahren, so Lauterbach. Mit der Vergütung über Fallpauschalen hätten Krankenhäuser nur die Wahl, mehr Behandlungen auszuführen oder die Behandlungen billiger zu machen. Statt auf Fallpauschalen zu setzen sehen Lauterbachs Reformpläne deutlich mehr sogenannte Vorhalteleistungen vor. Für Personal oder auch für notwendige Technologie sollen feste Beiträge an die Krankenhäuser fließen. Außerdem sollen Kliniken mittels der Reform in Kategorien und Leistungsgruppen aufgeteilt werden - von der ortsnahen Grundversorgung bis hin zur Maximalversorgung wie in Universitätskliniken. Bis zur Sommerpause des Bundestages will das Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für die geplante Krankenhausreform vorlegen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, begrüßte die geplante Abkehr von den Fallpauschalen. Diese führten in ihrer heutigen Ausprägung zu ökonomischen Fehlanreizen und extremer Arbeitsverdichtung auf den Stationen. Zugleich warnte Reinhardt vor möglichen Folgen für den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft in Praxen. Nicht nur die Länder sollten bei der Neuaufstellung der Krankenhäuser miteinbezogen werden, betonte der Ärztepräsident. Auch die Akteure des Gesundheitswesens müssten bei der Umsetzung politischer Vorhaben stärker gehört werden. Mit Blick auf die geforderte Digitalisierung betonte Reinhard: "Politik und Industrie sollte klar sein, dass Arztpraxen und Kliniken keine Versuchslabore für unausgereifte Technik sind."
Diese Nachricht wurde am 16.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.