Es stünden ihnen Zahlungen aufgrund von Leistungsschutzrechten zu. Diese Rechte ermöglichten es Nachrichtenmedien, von Online-Plattformen für die Verbreitung ihrer Inhalte entlohnt zu werden.
X hatte es den Zeitungen zufolge abgelehnt, Verhandlungen mit den französischen Verlagen aufzunehmen - anders als andere große Internet-Konzerne. Vertreter des Unternehmens selbst gaben bisher keine Stellungnahme ab. Ein Gerichtssprecher in Paris bestätigte den Fall. Eine Anhörung sei für Mitte Mai angesetzt.
Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.