
Das Urteil im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern dürfte die Bewerbung Le Pens bei der Präsidentschaftswahl 2027 zunichte machen, für die sie laut Umfragen bisher als Favoritin galt. Zwar kündigte Le Pens Anwalt bereits Berufung gegen die Entscheidung an. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.
Le Pen wurde zudem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen soll sie durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ins Gefängnis muss sie damit nicht. Ihr Abgeordnetenmandat kann Le Pen bis zum Ende der Legislaturperiode behalten.
Neben Le Pen wurden acht Europaabgeordnete ihrer Partei schuldig gesprochen. In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld wurden stattdessen Mitarbeiter des Rassemblement National in Frankreich bezahlt.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.