
Das hat ein Gericht im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern entschieden.
Le Pen wurde zudem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen soll sie durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Die 56-Jährige hat damit kaum noch Chancen, bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Frankreich für das Rassemblement National zu kandidieren. Ihr Anwalt kündigte bereits Berufung an. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.
Le Pen wurde zudem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen soll sie durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Die 56-Jährige hat damit kaum noch Chancen, bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Frankreich für das Rassemblement National zu kandidieren. Ihr Anwalt kündigte bereits Berufung an. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird.
In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit den EU-Geldern wurden stattdessen Mitarbeiter der Partei bezahlt. Neben Le Pen wurden acht Europaabgeordnete ihrer Partei schuldig gesprochen.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.