
Das hat ein Gericht im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern entschieden.
Le Pen wurde zudem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen soll sie durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Die 56-Jährige hat damit kaum noch Chancen, bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Frankreich zu kandidieren. Ihr Anwalt kündigte Berufung an. Le Pen sprach am Abend von einem politischen Urteil. Es sei darum gegangen, sie von dem Rennen um die Präsidentschaft auszuschließen. Sie werde sich aber nicht ausschalten lassen, sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National. Ihre Partei rief zum Protest auf.
Le Pen wurde zudem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen soll sie durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Die 56-Jährige hat damit kaum noch Chancen, bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Frankreich zu kandidieren. Ihr Anwalt kündigte Berufung an. Le Pen sprach am Abend von einem politischen Urteil. Es sei darum gegangen, sie von dem Rennen um die Präsidentschaft auszuschließen. Sie werde sich aber nicht ausschalten lassen, sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National. Ihre Partei rief zum Protest auf.
In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit den EU-Geldern wurden stattdessen Mitarbeiter der Partei bezahlt. Neben Le Pen wurden acht Europaabgeordnete ihrer Partei schuldig gesprochen.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.