Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Konkret geht es um den Verdacht, dass Le Pens Partei knapp sieben Millionen Euro vom Europäischen Parlament für Assistenten erhielt, die aber tatsächlich für die Partei anstatt für die Europaabgeordneten arbeiteten.
Le Pen wies die Vorwürfe zurück. Vor Gericht erklärte sie, es seien keine Regeln gebrochen worden. Es sei die Freiheit von Parlamentsabgeordneten, Mittel so einzusetzen, wie sie sie für ihre Arbeit benötigten.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft und ein Verbot, bei Wahlen anzutreten.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.