
Das teilte ihr Rechtsanwalt mit. Le Pen war zuvor von einem Gericht in Paris wegen der Veruntreuung von Geldern schuldig gesprochen worden. Die Richter entzogen ihr mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht für politische Ämter. Das bedeutet, dass die Rechtspopulistin bei der Präsidentschaftswahl 2027 nicht als Kandidatin des Rassemblement National ins Rennen gehen kann. Daran wird sich auch durch die Berufung wohl nichts ändern, da es als unwahrscheinlich gilt, dass ein weiterer Prozess zu einem schnellen Ergebnis kommt.
Le Pen wurde außerdem zu zwei Jahren Haft per Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Neben Le Pen wurden acht Europaabgeordnete ihrer Partei schuldig gesprochen. In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld wurden stattdessen Mitarbeiter des Rassemblement National in Frankreich bezahlt.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.