"Hier ist der Londoner Rundfunk. Wir bringen Ihnen jetzt aus Amerika eine Sonderbotschaft an das deutsche Volk von Thomas Mann."
März 1941. Aus dem Exil wendet sich Thomas Mann an seine Landsleute.
"Solange Hitler und sein Brandstifterregime bestehen, werdet ihr keinen Frieden haben, unter keinen Umständen."
Wer in Deutschland sein Radio auf die Frequenz der BBC oder anderer Auslandssender einstellte, begab sich in Gefahr. Am 1. September 1939, am selben Tag, an dem die deutsche Wehrmacht in Polen einmarschierte, war auch ein generelles Abhörverbot ausländischer Sender erlassen worden. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen":
"Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen."
In der Verordnung vom September 1939 werden drakonische Strafen angedroht: Gefängnis, Zuchthaus, Todesstrafe. Der Historiker Michael Hensle kommt in einer Studie allerdings zu dem Ergebnis, dass die Todesstrafe seltener verhängt wurde, als allgemein angenommen. Dass Schwarzhören zwangsläufig den Kopf kostete, nennt er eine "Legende", die er nicht nur auf die Abschreckungspropaganda der Nationalsozialisten zurückführt:
"In einem schuldhaft verstrickten Volk konnte, nachdem das nationalsozialistische Regime allein durch die militärische Gewalt der Alliierten beseitigt worden war, darauf verwiesen werden, wie gefährlich bereits das Abhören ausländischer Sender war."
Die Initiative für das Abhörverbot ging von Propagandaminister Joseph Goebbels aus. Die Direktive, die selbst für hochrangige Partei- und Regierungsmitglieder galt, war allerdings umstritten. Bedenken hatte etwa der Reichsjustizminister Franz Gürtner. Die Verordnung könne,
"als ein Beweis für mangelndes Vertrauen zwischen der Regierung und dem deutschen Volk und als ein Zeichen mangelnder Zuversicht in die eigene gute Sache aufgefasst werden."
Schon im Herbst 1939 kommt es zu ersten Prozessen: Im November müssen drei Männer vier- bis neunmonatige Gefängnisstrafen antreten. 1940 werden bereits 830 Urteile verhängt. Besonders Joseph Goebbels fordert immer wieder härtere Strafen, zur Abschreckung.
"Wenn einer glaubt, er hat Ohren zu hören, dann ist er ein Volksschädling, und ein doppelter und dreifacher Volksschädling, wenn er glaubt er hat Ohren, um zu sehen und einen Mund um zu sprechen. Der ideale Volksgenosse ist taub, blind und stumm. Auf Wiederhören."
"Frau Wernicke" - eine satirische Sendung der BBC im März 1941. Am 17. September 1941 verzeichnet eine Chronik ein erstes Todesurteil für das unerlaubte Abhören von Feindsendern, als Strafe für einen Mann, der seiner Frau den Inhalt einer ausländischen Radiosendung erzählt hatte.Kurz darauf wird im "Völkischen Beobachter" ein weiteres Todesurteil bekannt gegeben:
Der Angeklagte, ein Brandmeister der Nürnberger Feuerschutzpolizei, hatte deutschsprachige Programme des französischen "Radio Straßburg" und des "Österreichischen Freiheitssenders Paris" gehört. Er schrieb anonyme Schmähschriften gegen führende NS-Persönlichkeiten und übernahm seine Texte zum Teil wörtlich aus den abgehörten Rundfunksendungen. Verurteilt wurde er nach Paragraf 2 der Rundfunkverordnung:
Wegen bewussten und zweckgewollten Volksverrats
"Friede mit dem deutschen Volk? Jawohl
Friede mit Hitler? Niemals
Friede mit irgendeinem Vertreter des Hitler-Regimes? Niemals"
In einer Liste des Reichsministers der Justiz sind allein für das Jahr 1943 elf Todesstrafen wegen Rundfunkverbrechen aufgeführt. Wie viele es insgesamt waren, lässt sich nicht exakt ermitteln.
"Hier ist England, hier ist England, hier ist England. Zunächst die Nachrichten in Schlagzeilen."
Die Menschen in Deutschland und an der Front, die während des Zweiten Weltkrieges versuchten, Informationen zu erhalten, die nicht von der NS-Propaganda eingefärbt waren, wussten, dass sie etwas Verbotenes und Gefährliches taten. Aber allen Strafandrohungen zum Trotz sollen 1944 10 bis 15 Millionen Deutsche täglich das Programm der BBC gehört haben.
März 1941. Aus dem Exil wendet sich Thomas Mann an seine Landsleute.
"Solange Hitler und sein Brandstifterregime bestehen, werdet ihr keinen Frieden haben, unter keinen Umständen."
Wer in Deutschland sein Radio auf die Frequenz der BBC oder anderer Auslandssender einstellte, begab sich in Gefahr. Am 1. September 1939, am selben Tag, an dem die deutsche Wehrmacht in Polen einmarschierte, war auch ein generelles Abhörverbot ausländischer Sender erlassen worden. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen":
"Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen."
In der Verordnung vom September 1939 werden drakonische Strafen angedroht: Gefängnis, Zuchthaus, Todesstrafe. Der Historiker Michael Hensle kommt in einer Studie allerdings zu dem Ergebnis, dass die Todesstrafe seltener verhängt wurde, als allgemein angenommen. Dass Schwarzhören zwangsläufig den Kopf kostete, nennt er eine "Legende", die er nicht nur auf die Abschreckungspropaganda der Nationalsozialisten zurückführt:
"In einem schuldhaft verstrickten Volk konnte, nachdem das nationalsozialistische Regime allein durch die militärische Gewalt der Alliierten beseitigt worden war, darauf verwiesen werden, wie gefährlich bereits das Abhören ausländischer Sender war."
Die Initiative für das Abhörverbot ging von Propagandaminister Joseph Goebbels aus. Die Direktive, die selbst für hochrangige Partei- und Regierungsmitglieder galt, war allerdings umstritten. Bedenken hatte etwa der Reichsjustizminister Franz Gürtner. Die Verordnung könne,
"als ein Beweis für mangelndes Vertrauen zwischen der Regierung und dem deutschen Volk und als ein Zeichen mangelnder Zuversicht in die eigene gute Sache aufgefasst werden."
Schon im Herbst 1939 kommt es zu ersten Prozessen: Im November müssen drei Männer vier- bis neunmonatige Gefängnisstrafen antreten. 1940 werden bereits 830 Urteile verhängt. Besonders Joseph Goebbels fordert immer wieder härtere Strafen, zur Abschreckung.
"Wenn einer glaubt, er hat Ohren zu hören, dann ist er ein Volksschädling, und ein doppelter und dreifacher Volksschädling, wenn er glaubt er hat Ohren, um zu sehen und einen Mund um zu sprechen. Der ideale Volksgenosse ist taub, blind und stumm. Auf Wiederhören."
"Frau Wernicke" - eine satirische Sendung der BBC im März 1941. Am 17. September 1941 verzeichnet eine Chronik ein erstes Todesurteil für das unerlaubte Abhören von Feindsendern, als Strafe für einen Mann, der seiner Frau den Inhalt einer ausländischen Radiosendung erzählt hatte.Kurz darauf wird im "Völkischen Beobachter" ein weiteres Todesurteil bekannt gegeben:
Der Angeklagte, ein Brandmeister der Nürnberger Feuerschutzpolizei, hatte deutschsprachige Programme des französischen "Radio Straßburg" und des "Österreichischen Freiheitssenders Paris" gehört. Er schrieb anonyme Schmähschriften gegen führende NS-Persönlichkeiten und übernahm seine Texte zum Teil wörtlich aus den abgehörten Rundfunksendungen. Verurteilt wurde er nach Paragraf 2 der Rundfunkverordnung:
Wegen bewussten und zweckgewollten Volksverrats
"Friede mit dem deutschen Volk? Jawohl
Friede mit Hitler? Niemals
Friede mit irgendeinem Vertreter des Hitler-Regimes? Niemals"
In einer Liste des Reichsministers der Justiz sind allein für das Jahr 1943 elf Todesstrafen wegen Rundfunkverbrechen aufgeführt. Wie viele es insgesamt waren, lässt sich nicht exakt ermitteln.
"Hier ist England, hier ist England, hier ist England. Zunächst die Nachrichten in Schlagzeilen."
Die Menschen in Deutschland und an der Front, die während des Zweiten Weltkrieges versuchten, Informationen zu erhalten, die nicht von der NS-Propaganda eingefärbt waren, wussten, dass sie etwas Verbotenes und Gefährliches taten. Aber allen Strafandrohungen zum Trotz sollen 1944 10 bis 15 Millionen Deutsche täglich das Programm der BBC gehört haben.