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Lebenslanges Lernen
Kleiner Kompass für den Fortbildungsdschungel

Bildungsscheck, Bildungsprämie, Aufstiegs-BAföG - wer sich weiterentwickeln möchte, hat viele Möglichkeiten. Welche das sind, erklärt Anke Breitkopf, Bildungsberaterin bei der Volkshochschule Münster. Auch wer nicht will, dass der Arbeitgeber von der Fortbildung erfährt, hat einige Optionen.

Anke Breitkopf im Gespräch mit Kate Maleike |
    Mitarbeiter in einem Büroraum mit Laptops und Flipchart
    Klassisch: Fortbildung in Gruppen. Aber auch E-Learning Angebote werden teilweise staatlich gefördert. (Imago)
    Kate Maleike: Wie findet man das Passende für sich und welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Anke Breitkopf ist Bildungsberaterin bei der Volkshochschule in Münster. Was würden Sie tun, wenn ich zu Ihnen käme und mich gern weiterbilden möchte?
    Anke Breitkopf: Also die Menschen, die zu uns in die Bildungsberatung kommen, die gerne einen Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie bekommen, das sind in der Regel Erwerbstätige, die aus kleinen und mittleren Unternehmen kommen, und da stellen wir fest, dass überwiegend Menschen aus sozial-pflegerischen Bereichen zu uns hinkommen und da eine Weiterbildung ganz gezielt für ihren Arbeitsalltag suchen.
    Maleike: Sie sind Bildungsberaterin. So eine Beratung gibt es fast überall im Land, in ganz Deutschland. Wie unterstützen Sie denn Weiterbildungsinteressierte, also beispielsweise was würden Sie tun, wenn ich zu Ihnen komme und sage, ich würde mich gerne weiterbilden?
    Breitkopf: Dann würde ich erst mal nachfragen, ob Sie schon konkret ein Weiterbildungsziel haben, also ob es wirklich eher um die finanzielle Fortbildung geht, und dann würde ich mit Ihnen gerne die Fördervoraussetzung abklären. Mittlerweile können relativ viele Personen auch den Bildungsscheck oder auch die Bildungsprämie in Anspruch nehmen, und wir klären die Fördervoraussetzung ab, und dann machen wir einen Termin, den Sie zeitnah bei uns bekommen können. In dem Termin wird dann direkt der Beratungsscheck ausgestellt.
    Mit dem Gutschein zur Fortbildung
    Maleike: Bildungsscheck, der Beratungsscheck heißt, ich kriege von Ihnen Geld für meine Fortbildung.
    Breitkopf: Ja, Sie kriegen letztendlich einen Gutschein. Also Sie kriegen letztendlich den Bildungsscheck, das ist ein Formular, das reichen Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ein, und der zieht Ihnen dann diesen Betrag – also in der Regel sind das ja die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro – von Ihrem Betrag ab, den Sie für die Weiterbildung bezahlen.
    Maleike: Dann haben Sie die Bildungsprämie noch angesprochen. Was genau ist das?
    Breitkopf: Die Bildungsprämie ist letztendlich ein Programm des Bundes. Das gibt es bundesweit, richtet sich schwerpunktmäßig an Menschen mit einem geringeren Einkommen und hat die gleichen Förderkonditionen, also auch 50 Prozent der Weiterbildung werden übernommen bis in der Regel 500 Euro.
    "Kleinere Betriebe sind froh über den Bildungscheck"
    Maleike: Nehmen wir mal an, ich hätte jetzt einen Betrieb, bekomme ich dann die gleichen Finanzierungshilfen?
    Breitkopf: Ja, also bundesweit muss man immer in die einzelnen Programme schauen. Die Bildungsprämie ist ein bundesweites Angebot, richtet sich nur an Privatpersonen, an erwerbstätige Privatpersonen. Der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen, der richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen. Wir haben ja eben in der Umfrage auch gehört, dass es für viele Anbieter, für viele Arbeitgeber selbstverständlich ist, Weiterbildung zu finanzieren, aber gerade kleinere Arbeitgeber, die unter 50 Mitarbeiter haben, die tun sich da manchmal ein bisschen schwer mit, viel Geld für Weiterbildung in die Hand zu nehmen und sind von daher auch sehr froh, dass es den Bildungsscheck gibt.
    Maleike: Da will ja die Bundesregierung jetzt auch mit dem neuen Qualifizierungschancengesetzt sozusagen noch ein bisschen unter die Arme greifen. Es gibt noch zwei andere Unterstützungsmöglichkeiten: Der Bildungsurlaub wäre da vielleicht noch zu nennen und das Aufstiegs-BAföG. Können Sie dazu noch was sagen?
    Breitkopf: Ja, der Bildungsurlaub ist auch eine schöne Möglichkeit, Weiterbildung zu nutzen. Das mache ich allerdings unabhängig auch von meinem Arbeitgeber. Man hat einmal im Jahr ein Anrecht darauf, Bildungsurlaub zu nehmen bis maximal fünf Tage. Das sind dann ausgesuchte Weiterbildungsveranstaltungen. Da kann man sich gut auch im Internet informieren unter bildungsurlaub.de, und ich muss den Sonderurlaub letztendlich einreichen bei meinem Arbeitgeber, und mein Arbeitgeber stellt mich dann fünf Tage frei für diese berufliche Weiterbildung.
    E-Learning Angebote liegen im Trend
    Maleike: Und das Aufstiegs-BAföG?
    Breitkopf: Das Aufstiegs-BAföG ist letztendlich eine sehr gute Möglichkeit, noch mal für Personen, die einen Meister machen möchten, die einen Techniker machen möchten, um da noch mal eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, und wäre dann auch vorrangig vom Bildungsscheck oder Bildungsprämie.
    Maleike: Sie haben gesagt, ausgewählte Weiterbildung – das ist natürlich eine Frage, die wahrscheinlich jeder hat. Also sind alle Weiterbildungen grundsätzlich förderfähig, oder muss man sich vorher erkundigen, was förderfähig ist?
    Breitkopf: Also beim Bildungsurlaub, da gibt es einen bestimmten Kanon an Bildungsveranstaltungen, die als Bildungsurlaub angeboten werden. Das sind dann auch zusammenhängende Weiterbildungen in der Regel. Ansonsten, Angebote über den Bildungsscheck und Bildungsprämie sind eigentlich relativ frei da. Es muss ein zertifizierter Anbieter in der Regel sein, aber letztendlich können Personen auch mittlerweile E-Learning-Angebote, Webinare buchen. Auch da greift schon ein bisschen die Digitalisierung. Es muss offen sein das Angebot für alle und auf dem Markt verfügbar sein.
    Selbstbestimmt die Fortbildung aussuchen
    Maleike: Noch ein letztes Wort zu den Arbeitgebern: Also ich habe mir einen Weiterbildungskurs ausgesucht, beim Bildungsurlaub ist das klar, da muss der Arbeitgeber zustimmen. Wie sieht das bei den anderen Weiterbildungen aus, wie zustimmungspflichtig sind die vom Arbeitgeber?
    Breitkopf: Die anderen Weiterbildungen, wir haben es gehört, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter fördern und fortbilden, aber es gibt natürlich auch immer Mitarbeiter, die sagen, ich will mich perspektivisch noch mal verändern, ich möchte gar nicht, dass es mein Arbeitgeber mitbekommt, dass ich mich in einem Bereich fortbilde und er dann das Gefühl hat, ich will mich vielleicht wegbewerben, und die Bildungsprämie und der Bildungsscheck, die haben also nichts mit dem Arbeitgeber zu tun, wenn ich das im individuellen Zugang mache. Da kann ich meine Weiterbildung wirklich selbstbestimmt aussuchen und auch durchführen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.