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Lebensversicherungen
Regierung senkt Garantiezins

Niedrige Zinsen machen es den Lebensversicherern derzeit schwer, einen Garantiezins von 1,75 Prozent überhaupt zu erwirtschaften. Die Regierung greift ihnen nun unter die Arme - der Zeitpunkt ist allerdings etwas unglücklich.

Von Brigitte Scholtes |
    Ein Taschenrechner und Münzen liegen auf einem Blatt Papier, auf dem Lebensversicherung steht
    Die Verzinsung von Lebensversicherungen ist für Sparer derzeit unattraktiv. (dpa/picture alliance/Arno Burgi)
    Ein Garantiezins von 1,25 Prozent – damit müssen sich Versicherte vom 1.1.2015 an zufriedengeben, wenn sie eine Lebensversicherung abschließen. Die Versicherungsgesellschaften selbst werden dadurch etwas entlastet, weil sie einen großen Teil der Kundengelder in Staatsanleihen anlegen müssen. Die Renditen der Bundesanleihen aber sind im vergangenen Jahr auf 1,6 Prozent im Schnitt gesunken. Weil sie aber auch alte Verträge mit höherer Verzinsung bedienen müssen, liegt der Garantiezins im Schnitt bei 3,2 Prozent Deswegen hat die Branche gegen dieses Entgegenkommen der Bundesregierung wenig einzuwenden. Es kommt 2015 nur zum falschen Zeitpunkt, kritisiert Ulrike Pott, Sprecherin des GdV, des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Denn 2016 wird Solvency II eingeführt, das neue Aufsichtssystem für die Versicherungswirtschaft:
    "Um das umzusetzen, werden die Unternehmen umfassende Änderungen in der Produktkalkulation vornehmen müssen. Unser Argument ist, dass die Einführung von zwei Produktgenerationen in einer so kurzen Zeit mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist, und das ist aus unserer Sicht weder im Sinne der Kunden noch der Unternehmen."
    Auch den Kunden wäre es wohl lieber, wenn die Absenkung des Garantiezinses noch aufgeschoben würde. Eine weitere Änderung belastet sie zudem, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten:
    "Am kritischsten ist eine teilweise Streichung an den Bewertungsreserven, eine Streichung von Überschussbeteiligungen, die für die Kunden sehr, sehr notwendig sind, damit der Vertrag überhaupt rentabel sein kann."
    Aktionäre stehen hintenan
    Die Bundesregierung will mit der Reform unter anderem erreichen, dass die Versicherungsnehmer vor allem ihre versprochene Garantieverzinsung erhalten sollen. Erst wenn das gesichert ist, dürfen Bewertungsreserven an die Kunden ausgeschüttet werden oder Gewinne an die Aktionäre. Dabei hat die Versicherungswirtschaft zwiespältige Gefühle, sagt GdV-Sprecherin Pott:
    "Die Neuregulierung der Bewertungsreserven wirkt entlastend, wobei man sagen muss, dass es hier im Kern der Regelung um eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel zwischen den ausscheidenden und den verbleibenden Kunden geht. Belastend an dem Gesetzespaket sehen wir vor allen Dingen die vorgesehene generelle Ausschüttungssperre an die Aktionäre und die höhere Beteiligung an den Risikogewinnen."
    Kritisch sehen die Unternehmen auch, dass sie indirekt gezwungen werden sollen, ihre Abschluss- und Vertriebskosten zu senken. Das könnte der Anfang vom Ende der klassischen Lebensversicherung sein, vermutet Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten:
    "Bei den klassischen Produkten soll eine Minderung der Abschlusskostenbelastung erfolgen, die wirkt aber eben nicht auf die fondsgebundenen Produkte oder die neuen Garantieprodukte. Das ist eine Schwächung des eigentlich originären deutschen Garantieproduktes."
    Die Abkehr von der klassischen Lebensversicherung aber könnte für die Branche auch zum Bumerang werden. Denn dann konkurriert sie noch stärker mit Spar- oder Fondsprodukten der Banken.