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Neutralitätsgesetz
Berliner Lehrerinnen mit Kopftuch werden hingehalten
2015 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Viele Bundesländer haben ihre Einstellungspraxis angepasst. In Berlin schwelt der Streit aber weiter, seitdem die ehemalige Bildungssenatorin Sandra Scheeres Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Sie und andere wollen am Neutralitätsgesetz festhalten.