Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, bekommen demnach künftig 441 Euro im Monat - bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der Betrag um 16 auf 397 Euro. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, die bei ihren Eltern leben, liegen niedriger. Die neuen Sätze wurden vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben - dort greift aber eine Bestandsschutzregelung. Diese gilt nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind.
Diese Nachricht wurde am 30.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.