Geld an Verlage ist im vergangenen Jahr noch nicht geflossen, tatsächlich beschäftigt das Leistungsschutzrecht aber immer öfter die deutschen Gerichte. Zuletzt hat Yahoo eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Unternehmen argumentiert, dass das LSR den freien Zugang zu Informationen einschränke. Zudem berge es eine große Rechtsunsicherheit. Denn tatsächlich dürfen Suchmaschinen kleine Ausschnitte von Texten übernehmen. Es ist allerdings nirgendwo geregelt, wie lang diese sein dürfen.
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