Es war eine kurze Pressemitteilung, die die nächste Runde im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger einläutete. Zwölf Verlagshäuser kaufen Anteile an der VG Media von insgesamt 50 Prozent. Die Verwertungsgesellschaft soll als Verhandlungspartner die Forderungen der Verlage durchsetzen, erklärt Patrick Wölke, Geschäftsführer der Onlinesparte von M. DuMont Schauberg.
"Das Ziel ist ganz klar, das Presse-LSR auch tatsächlich anzuwenden. Es geht darum, das, was im Gesetz verankert ist, inhaltlich auch zum Leben zu erwecken."
Kern dieses Gesetzes ist der Schutz der Onlineartikel. Werden Ausschnitte davon kopiert, können die Verlage Ansprüche geltend machen zum Beispiel gegenüber gewerblichen Nachrichtenaggregatoren wie Google News. Die Argumentation der Verlage ist so einfach wie umstritten: Die kurze Artikelvorschau in Google News - die Snippets - fielen bereits unter das Leistungsschutzrecht. Es geht um wenige Worte, die viele Millionen Euro wert sein könnten. Juristischen Zündstoff bietet vor allem die Länge der Snippets, weiß auch Patrick Wölke.
"Das Gesetz ist ja auch an der Stelle hinreichend schwammig formuliert. Und da gibt es noch keine konkretisierte, gerichtlich bestätigte Auslegung, was diese Formulierung, die es im Gesetz gibt, tatsächlich bedeutet. Natürlich wird es darum gehen, in diese recht weiche Formulierung mehr Klarheit und Schärfe hineinzubringen."
Also müssen Gerichte klären, wie lang ein Snippet sein darf, bevor überhaupt Geld fließen kann. Auch deshalb gibt man sich auf Verlagsseite eher zugeknöpft. Springer und Burda, die das Gesetz maßgeblich vorangetrieben haben, sehen derzeit, Zitat, "keinen Kommunikationsbedarf" in der Sache. Auch die VG Media will sich über ihre Pressemitteilung hinaus aktuell nicht äußern.
Google selbst äußert sich nur schriftlich. Auf Nachfrage heißt es, der Standpunkt des Unternehmens sei seit fünf Jahren derselbe und bleibe es auch künftig. So auch, dass die Verlage ja nicht zu Google müssten, wie deren Sprecher Kay Oberbeck bereits 2012 im Deutschlandfunk ausführte.
"Sie können selber bestimmen, ob sie bei Google indiziert werden oder nicht, sie können selber festlegen, welche Teile bei Google auffindbar gemacht werden sollen oder gar nicht."
Letzteres kann auch als Drohung an die Verlage verstanden werden. Denn manche Verlage generieren die Hälfte ihrer Zugriffe allein über Google. Im Falle eines Rechtsstreits könnte Google sie auch schlicht auslisten. Und nach jahrelangen Prozessen würde trotzdem kein Geld fließen, wie der Rechtsanwalt Till Kreutzer vermutet, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat:
"Sagen wir mal, jetzt läuft ein Prozess über viele Jahre und der BGH sagt am Ende, diese üblichen Snippets, so lange wie, die jetzt sind, sind zu lang. Der Effekt wird sein, dass diese Snippets gekürzt werden und Google trotzdem nichts bezahlt."
Till Kreutzer kritisiert das Leistungsschutzrecht seit Jahren. Auch deshalb gründete er die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, kurz IGEL. Denn der drohende Rechtsstreit zwischen Google und den Verlagen könnte den Internetverkehr massiv beeinträchtigen:
"Und wenn der BGH sagt, dass Snippets überhaupt nicht zulässig sind und nur entsprechende Links oder so etwas in der Art, dann werden die Snippets eben ganz weggekürzt. Das bedeutet, am Ende verlieren alle, vor allem die Informationsfreiheit. Und das ist dann eine Lose-Lose-Situation."
Ein jahrelanger Rechtsstreit, keine Vergütung, das Ende von Suchvorschauen. Was genau das Leistungsschutzrecht am Ende bringt, kann derzeit keiner der beteiligten Akteure sagen.