Archiv

Generalbundesanwalt
"Letzte Generation ist keine Terror-Vereinigung"

Die Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" wird von der Bundesanwaltschaft nicht als terroristische Vereinigung betrachtet.

    Klimaaktivisten sitzen auf dem Asphalt und blockieren so die Abfahrt einer Autobahn 24.
    Klimaaktivistinnen der "Letzte Generation" blockieren den Verkehr am Horner Kreisel. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)
    Man sehe sich derzeit nicht zuständig, sagte Generalbundesanwalt Frank beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe. Mit Aktivitäten wie sich an Straßen festkleben oder Kunstwerke beschädigen müssten sich vielmehr die Justizbehörden der Länder beschäftigen. Frank reagierte damit auch auf Besorgnisse, wonach sich Teile der Klimabewegung radikalisierten. So hatte CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kürzlich vor der Entstehung einer - so wörtlich - "Klima-RAF" in Anlehnung an die frühere Terrorgruppe Rote Armee Fraktion gewarnt. Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hatte diesen Vergleich bereits als "Nonsens" zurückgewiesen.
    Laut Medienberichten prüft seine Behörde allerdings eine Beobachtung der Gruppierung. Die Letzte Generation selbst hält ihren Protest für friedlich und sieht ihn als Akt eines zivilen und legitimen Widerstands.
    Diese Nachricht wurde am 22.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.