Es geht um eine Gesetzesänderung - um eine Lex Wolf. Die Tiere dürften erst dann geschossen werden, wenn folgende Punkte gelten: Die Wölfe überwinden mehrfach Schutzzäune und können Herdentiere reißen. Oder sie kommen Menschen zu nahe. Der Abschuss ist allerdings das letzte Mittel, erklärt wie Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth gegenüber WELT-TV. Klar ist für ihn dabei auch: Schafe können nicht mehr wie bisher frei gehalten werden.
"Wölfe werden an Schafe gehen, wenn sie nicht geschützt sind. Das heißt das Wichtigste ist, wir müssen die Herdentiere schützen. Wir haben eine neue Situation seit Anfang des letzten Jahrzehnts kommen die Wölfe zurück und da können wir die Herdentier-Haltung nicht mehr so machen wie bisher."
Zahl der verletzten oder getöteten Tiere steigt
Denn Wölfe haben in den vergangenen Monaten immer wieder Herdentiere zur Beute gemacht. Selbst Zäune in Höhe von bis zu ein Meter 20 wurden von ihnen überwunden und Tiere gerissen.
Mitte Februar hat die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf die zuständige Dokumentationsstelle des Bundes Zahlen zu Überfällen durch Wölfe veröffentlicht. Demnach habe sich 2017 die Zahl der getöteten, verletzten oder vermissten Tiere im Vergleich zu 2016 um 55 Prozent erhöht[*] – das sind in absoluten Zahlen 1667.
Derzeit sieht die Gesetzeslage so aus: Der Wolf steht in Deutschland unter Artenschutz, sein Abschuss ist streng reglementiert und darf nur ausnahmsweise mit behördlicher Erlaubnis erfolgen. Dabei gelten strikte Regeln und Voraussetzungen. Diese reichen nicht mehr aus und führten zu Unsicherheiten, wann den nun der Abschuss erlaubt sei. Umweltstaatssekretär Flasbarth:
"Das bisherige Gesetz spricht von erheblichen Schäden, das haben die Gerichte mit existenzbedrohend übersetzt. Aber diese Existenzbedrohung gibt es kaum."
Kritik von der Partei Die Grünen
Die Opposition kritisiert die Lex Wolf: Die Grünen wenden sich gegen den Vorschlag der Umweltministerin. Sie befürchten, dass die geplante Gesetzesänderung auch auf andere bedrohte Tierarten ausgeweitet werden könnte.
Der WWF meint zu den geplanten Änderungen am Naturschutzgesetz: Der Vorstoß von Schulze dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wolf eine streng geschützte Art ist. Es gehe dabei nicht um eine grundsätzliche Bejagung, sondern um einzelne Wölfe, die trotz Herdenschutzmaßnahmen wiederholt problematisches Verhalten zeigen.
Dieser Position schließt sich Wildtier-Experte Ralf Schulte vom Naturschutzbund Deutschland an. Im Deutschlandfunk betont er:
"Abschuss nur im absoluten Ausnahmefall, wenn es Wölfe gibt, die mehrfach den Herdenschutz überwunden haben und die gelernt haben, schnelle Beute zu machen. Dass das auch weiterhin gilt."
Fütter von Wölfen wird verboten
Er mahnt allerdings davor, eine solche Lex Wolf auf andere Tierarten wie etwa den Biber auszuweiten. Zudem sieht er den Vorstoß aus dem Bundesumweltministerium als politisches Engagement für den Wolf:
"Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Denn wir gehen davon aus, dass die Akzeptanz des Wolfes dauerhaft in Deutschland nur dann gesichert werden kann, auch politisch gesichert werden kann, wenn es uns gelingt, diese Konfliktfelder, die gerade auch aus dem Beuteerwerb des Wolfes und der Haltung von Ziegen, Schafen, Rindern draußen in der Landschaft, was wir als Naturhalter befürworten, in der Regeln zumindest, wenn diese Konflitktfelder gelöst werden."
Die geplante Gesetzesänderung sieht nicht nur den erleichterten Abschuss von Wölfen vor. Sie soll auch explizit das Füttern von Wölfen verbieten. Denn auf diese Weise werden Wölfe – die eigentlich menschenscheu sind – in Wohngebiete gelockt.
Wenn es nach Bundesumweltministerin Schulze geht, soll die Änderung so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Interview mit der Bild am Sonntag sagte sie: Es fehle nur noch die Zustimmung der CDU.
[*] Anders als es in der ursprünglichen Fassung zunächst hieß, ist die Zahl der getöteten, verletzten oder vermissten Tiere im Vergleich zu 2016 um 55 Prozent erhöht.