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Linksextremismus-Prozess
Lina E. kommt unter Auflagen frei

Die im Dresdner Linksextremismus-Prozess heute verurteilte Lina E. kommt unter Auflagen frei. Der Haftbefehl gegen sie werde außer Vollzug gesetzt, sagte der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden am Abend zum Abschluss der Urteilsbegründung.

    Da Foto zeigt die Angeklagte Lina E. beim Prozess im Oberlandesgericht Dresden. Sie hält im Verhandlungssaal einen Aktenordner vor ihr Gesicht.
    Die zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilte Lina E. kommt unter Auflagen vorerst frei. (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Die zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Frau muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss den Personalausweis abgeben. Die Haftstrafe muss sie antreten, falls das Urteil rechtskräftig wird. Das Oberlandesgericht ließ Revision zu.
    Der Staatsschutzsenat sah bei der Studentin den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an. Ihre drei Mitangeklagten erhielten Haftstrafen zwischen zweieinhalb sowie drei Jahren und drei Monaten. Den vier Beschuldigten waren von der Anklagebehörde tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden.
    Diese Nachricht wurde am 31.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.