Die zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Frau muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, darf den Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und muss den Personalausweis abgeben. Die Haftstrafe muss sie antreten, falls das Urteil rechtskräftig wird. Das Oberlandesgericht ließ Revision zu.
Der Staatsschutzsenat sah bei der Studentin den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an. Ihre drei Mitangeklagten erhielten Haftstrafen zwischen zweieinhalb sowie drei Jahren und drei Monaten. Den vier Beschuldigten waren von der Anklagebehörde tätliche Angriffe auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden.
Diese Nachricht wurde am 31.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.