
Das berichten der Norddeutsche Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung. Danach hat der Anwalt Lindemanns einen Unterlassungsantrag zurückgezogen. Damit sollten bestimmte Formulierungen gerichtlich verboten werden. NDR und Süddeutsche Zeitung berufen sich nun auf ein Schreiben des Berliner Landgerichts, wonach der Begriff "sexueller Missbrauch" vor dem Hintergrund der "unstreitigen sexuellen Kontakte" als zulässige Meinungsäußerung zu werten sei. Mit dem Begriff hatte Campact in einer Petition die Absage von drei Rammstein-Konzerten Mitte Juli in Berlin gefordert. Berlin dürfe nicht zum Ort für sexuellen Missbrauch werden, hieß es darin. Lindemanns Anwalt argumentiert offenbar auch damit, dass die Konzerte ja stattgefunden hätten.
Diese Nachricht wurde am 16.08.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.