Finanzminister Lindner sagte zum Auftakt der Beratungen, damit passe man den Entwurf den höchstrichterlichen Vorgaben an. Man habe Rechtsklarheit erhalten, jetzt schaffe man Rechtssicherheit. Mit dem vorliegenden Gesetz sichere man die über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgezahlten Energiehilfen neu ab. Das gelte auch für die Hilfen für die Betroffenen der Flutkatastrophe im Ahrtal des Sommers 2021.
Das Parlament soll nach dem Willen der Regierung eine Notlage erklären, um Kredite über rund 45 Milliarden Euro nachträglich juristisch abzusichern. Dieses Geld war größtenteils schon für die Energiepreisbremsen genutzt worden - erst durch das Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde klar, dass das verfassungswidrig war. Aktuell deutet sich an, dass auch die Union die Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 akzeptiert - und nicht erneut vor Gericht zieht.
Diese Nachricht wurde am 01.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.