Sie könnten das Ergebnis der Beratungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsländern nicht mittragen. Die FDP-Politiker begründeten ihre Ablehnung mit möglichen zivilrechtlichen Folgen für Unternehmen. Zudem gingen die Richtlinien über die derzeitige deutsche Rechtslage hinweg. Zuvor hatte es bereits innerhalb der deutschen Wirtschaft Kritik an den EU-Plänen gegeben.
Enthaltung kommt einer Nein-Stimme gleich
Enthält sich Deutschland bei der finalen Abstimmung im EU-Rat, kommt dies einer Nein-Stimme gleich. Eine Mehrheit gilt nun als offen. Berichten zufolge könnten sich nun weitere Mitgliedsländer an der deutschen Haltung orientieren.
Heil schlägt Kompromiss vor
Arbeitsminister Hubertus Heil schlug inzwischen einen Kompromiss vor. Um die Koalitionspartner für eine Zustimmung zu gewinnen, schlage er dem Kabinett "ein Paket für eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft und klare Kante gegen Kinderarbeit und Ausbeutung vor", sagte Heil der "Augsburger Allgemeinen".
Deutsches Gesetz gilt seit 2023
In Deutschland gilt bereits seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz. Lange wurde um die Regelung gerungen, die vielen Nichtregierungsorganisationen nicht weit genug geht. Die geplante EU-Richtlinie, die in nationales Gesetz umgesetzt werden müsste, geht tatsächlich teilweise über das deutsche Gesetz hinaus. Sie soll Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro verpflichten, Standards in den Lieferketten sicherzustellen.
Das deutsche Gesetz gilt aktuell für rund 3.000 Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, hat aber keine Umsatzgröße definiert. Anders als das deutsche Gesetz soll die EU-Regelung auch die Möglichkeit für zivilrechtliche Haftungen vorsehen.
Diese Nachricht wurde am 01.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.