
Es wäre deutlich einfacher und schneller möglich, die "Junge Alternative" zu verbieten, da sie nicht durch den Parteienstatus geschützt sei, sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Schubert der Deutschen Presse-Agentur. Ein Verbot wäre hier durch einen einfachen Ministerialerlass möglich. Die JA ist als Verein organisiert und damit anders als die AfD nicht als Partei. Die Junge Alternative wird bundesweit vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
Bundeswirtschaftsminister Habeck, Grüne, sagte dem Magazin "Stern", wenn sicher nachgewiesen sei, dass eine Partei das Land in einen faschistischen Staat verwandeln wolle, gehöre sie verboten, egal wie stark sie sei. So oder so müssten die demokratischen Parteien die AfD allerdings politisch schlagen.
Berichte über ein Treffen radikaler Rechter in Potsdam hatten die Debatte über ein Verbot der AfD neu entfacht. Die Hürden in der Verfassung sind jedoch hoch. Die AfD wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, bundesweit gilt sie als Verdachtsfall.
Diese Nachricht wurde am 17.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.