Bundesverfassungsgericht
Linken-Politiker Hahn scheitert mit Klage gegen Ausschluss aus Parlamentarischem Kontrollgremium

Der Linken-Politiker Hahn ist mit einer Organklage gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, man habe den Antrag verworfen.

    Hahn im dunklen Jackett spricht am Rednerpult des Bundestages.
    Der Linken-Politiker André Hahn. (picture alliance/dpa | Gregor Fischer)
    Es fehle die Darlegung, inwiefern seine Rechte als Abgeordneter verletzt worden seien, hieß es in Karlsruhe. Hahn sieht sich durch den Ausschluss aus dem Gremium in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt. Der Linken-Politiker hatte bereits mit einem Eilantrag in der Sache keinen Erfolg. Damals erklärte das Gericht, Hahn habe die behauptete Rechtsverletzung nicht ausreichend begründet.
    Hintergrund ist die Auflösung der Linksfraktion im Bundestag durch die Abspaltung des BSW. Die verbliebenen Abgeordneten haben als parlamentarische Gruppe weniger Rechte als Fraktionen. In der Folge wurde Hahn nicht mehr zu Sitzungen des Kontrollgremiums eingeladen. Er selbst argumentiert, er sei persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislaturperiode gewählt worden - unabhängig von der Existenz seiner Fraktion.
    Diese Nachricht wurde am 10.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.