Linnemann sagt der "Bild am Sonntag", was gerade in den Freibädern passiere, sei schlicht unsozial. Familien, die sich keinen Urlaub oder keinen Pool im eigenen Garten leisten könnten, müssten im Freibad mitansehen, wie junge Männer - oft mit Migrationshintergrund - gewalttätig würden. Es entstehe der Eindruck, dass der Staat nur zuschaue.
Der CDU-Politiker sprach sich für Schnellverfahren aus. Das Justizsystem müsse entsprechend organisiert werden. Wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden, auch am Wochenende. Die Strafprozessordnung gebe das her, ergänzte Linnemann. Er forderte zudem, das Strafmaß voll auszuschöpfen, bis hin zu Haftstrafen. Auf Nachfrage erklärte Linnemann, seine Forderungen würden für sämtliche Gewalttäter gelten.
Schnellverfahren schwer umsetzbar
Juristische Schnellverfahren - wie von Linnemann gefordert - sind laut Strafprozessordnung möglich, aber schwer umsetzbar. Das Gesetz erlaubt es der Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren stellen, wenn die Sache zur sofortigen Verhandlung geeignet ist, zum Beispiel bei klarer Beweislage. Ein solches Schnellgericht darf Beschuldigte zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilen.
Allerdings ist die Justiz gerade in Berlin bereits jetzt überlastet. So musste beispielsweise die dortige Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte aller Geldwäscheverfahren einstellen.
Kritik von Richterbund und SPD
Der Deutsche Richterbund reagierte denn auch skeptisch auf Linnemanns Forderung: Es sei zwar richtig, dass eine Strafe der Tat möglichst auf dem Fuße folgen müsse, sagte der Geschäftsführer des Richterbundes, Rebehn. Dazu sei es aber auch nötig, die Justiz personell besser auszustatten.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Eichwede, nannte den Vorschlag „Populismus pur“, weil er rechtsstaatliche Grundsätze und die Realität in der Justiz verkenne. Sie sagte der Zeitung "Die Welt", ob beschleunigte Verfahren anwendbar seien, könne nicht nach politischem Willen eines CDU-Generalsekretärs beurteilt werden, sondern müsse im Einzelfall durch ein Gericht entschieden werden. Es werde kaum jede Straftat im Freibad geeignet sein, einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren zu stellen.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.