Linnemann sagte weiter, er habe mit einer Reihe von Richtern gesprochen. Auch diese hätten gesagt, es sei nicht begreifbar, dass es teils viele Eintragungen im Vorstrafenregister gäbe, Menschen aber trotzdem noch immer hier bleiben dürften. In Deutschland könne man zehn oder 15 Mal vorbestraft sein und es ändere sich trotzdem nichts am Aufenthaltsrecht. Das wolle die CDU ändern.
Konkret ändern will die CDU dafür die Paragrafen 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes. Die dort festgelegte Regelung räumt den Verwaltungsgerichten bisher einen Ermessensspielraum ein. CSU-Chef Söder geht noch über die Forderung der CDU hinaus. Er sagte der "Bild"-Zeitung, nicht mehr nur schwere Straftaten müssten zu einer Ausweisung führen.
Diese Nachricht wurde am 30.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.