Bundesarbeitsgericht
Lohnabrechnung darf auch digital sein

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Lohnabrechnungen von Unternehmen in digitaler Form bereitgestellt werden dürfen.

    Ein Behördenschild hängt in Erfurt (Thüringen) am Bundesarbeitgericht.
    Bundesarbeitsgericht Erfurt urteilte zu digitalen Lohnabrechnungen. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Der Arbeitgeber müsse jedoch den Beschäftigten ermöglichen, die Dokumente notfalls im Betrieb einzusehen und auszudrucken. Geklagt hatte die Verkäuferin eines Lebensmitteldiscounters. Sie wollte ihre Abrechnung weiterhin in Papierform erhalten. Zur Begründung sagte das Gericht, der Anspruch von Arbeitnehmern auf eine Abrechnung ihres Entgelts sei eine sogenannte Holschuld. Dies bedeute, dass der Arbeitgeber zwar eine Abrechnung bereitstellen müsse, aber nicht für den Zugang der Beschäftigten verantwortlich sei.
    (Az. 9 AZR 48/24)
    Diese Nachricht wurde am 28.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.