Wie die "Augsburger Allgemeine" unter Verweis auf das Portal krankenkassen.net berichtet, stieg die Abgabenquote für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Januar auf 42,3 Prozent des Bruttolohns, die für Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden müssen. Dem Bericht zufolge hoben rund 80 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,91 Prozent an. Sie werden zusätzlich zum gesetzlichen Beitrag von 14,6 Prozent erhoben. Beides wird je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung stiegen in diesem Jahr an, während die Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung stabil blieben.
Der bisherige Höchstwert stammt aus den Jahren 1997 und 1998; er lag bei 42,1 Prozent. Damals hatten die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Kosten in die Höhe getrieben.
Diese Nachricht wurde am 02.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.