Tobias Armbrüster: Manche nennen es eine Ohrfeige für die Opfer, andere einen Justizskandal. Auf jeden Fall war es ein Paukenschlag, mit dem heute Mittag kaum jemand gerechnet hat, die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, den Strafprozess zur Love Parade Katastrophe aus dem Jahr 2010 platzen zu lassen. Mehr als fünf Jahre lang wurde ermittelt. Insgesamt zehn Beschuldigten wollte die Staatsanwaltschaft den Prozess machen. Aber die Richter in Duisburg entschieden: Die Beweislage ist zu dünn, ein Verfahren könne daher nicht eröffnet werden.
Kein Strafverfahren also zur Love Parade Katastrophe. Es ist eine Entscheidung, wir haben es gehört, die bundesweit heute Kopfschütteln ausgelöst hat. Gerhart Rudolf Baum, der ehemalige Bundesinnenminister, vertritt als Rechtsanwalt mehr als 100 Menschen, die durch diese Katastrophe zu Schaden gekommen sind, und ich habe heute Abend kurz vor dieser Sendung mit ihm gesprochen. - Schönen guten Abend, Herr Baum.
Gerhart Rudolf Baum: Guten Abend.
Armbrüster: Herr Baum, was halten Sie von dieser Entscheidung des Landgerichts Duisburg?
Baum: Das war kein guter Tag für die Betroffenen. Ich kann die Entscheidung letztlich nicht einordnen, aber ich sage ganz generell, die Justiz hat hier versagt. Ob das die Staatsanwaltschaft ist oder das Gericht, wird man klären. Aber die juristische, strafrechtliche Aufarbeitung ist jetzt in weite Ferne gerückt, wenn sie überhaupt erfolgt. Das macht die Betroffenen zornig. Nach sechsjähriger Wartezeit mit Untersuchungen gefüllt, kommt nichts heraus. Der Fall soll offenbar zu den Akten gelegt werden. Wir können Beschwerde einlegen, das werden wir tun, das wird auch die Staatsanwaltschaft tun, dann wird das Oberlandesgericht entscheiden, also ein langer Weg zu einer möglichen strafrechtlichen Klärung, und das kann so nicht stehen bleiben. Frau Kraft, die Ministerpräsidentin von NRW, hat heute noch einmal bekräftigt, dass sie sich immer für eine lückenlose Aufklärung eingesetzt hat, und das kann sie jetzt leisten. Außerhalb der strafrechtlichen Zone kann sie mit der Landesregierung, vor allem auch mit dem Landtag eine Untersuchung jetzt in die Wege leiten, wer waren die Verantwortlichen für die Organisationsmängel, welche Organisationsmängel gab es überhaupt, warum hat man das überhaupt genehmigt. Die Stadt Duisburg ist da im Fokus, der Veranstalter. Und wie ist diese ganze Veranstaltung durchgeführt worden. Wir gehen fest davon aus, dass es Organisationsfehler bei der Polizei gegeben hat. Es muss irgendwas jetzt aufgeklärt werden. Die Betroffenen haben Anspruch darauf, dass das geschieht. Das ist in allen solchen Katastrophen der erste Wunsch: Wir möchten wissen, was wirklich geschehen ist und warum es geschehen ist.
"Die Aufklärung muss erfolgen und jemand muss sie machen"
Armbrüster: Herr Baum, wenn ich Sie da richtig verstehe: Sie wollen jetzt, dass der Landtag in Düsseldorf das tut, was die Justiz in Duisburg offenbar nicht leisten kann?
Baum: Nein, das kann der Landtag nicht tun. Er kann nicht die strafrechtliche Verantwortung der einzelnen feststellen. Er ist kein Gericht. Aber er kann die großen Organisationsfehler aufdecken, die hier stattgefunden haben, und dazu müsste er einen Untersuchungsausschuss einsetzen und das sollte er meines Erachtens auch tun. Wir haben seit Langem auch eine Opferstiftung vorgeschlagen. Die Entschädigungsverhandlungen werden jetzt noch schwieriger, denn wir haben gewartet auf die Ergebnisse des Strafverfahrens. Es gibt keine in absehbarer Zeit. Das heißt, wir müssen jetzt in langjährige Verfahren vor die Zivilgerichte gehen und insbesondere werden diejenigen gefährdet, die lang dauernde traumatische Schäden erlitten haben und die jahrelang noch behandelt werden müssen. Alles ist jetzt völlig unbefriedigend und wir können nicht mehr auf die Justiz in diesem Falle vertrauen. Die Aufklärung muss erfolgen und jemand muss sie machen, und dafür sind die politisch gewählten anzusehen, die diese Verantwortung meines Erachtens übernehmen müssen.
Armbrüster: Habe ich das gerade richtig verstanden, Herr Baum? Das heißt, wenn es jetzt nicht zu einem Strafprozess kommt, das bedeutet, die Angehörigen der Opfer oder die Opfer selbst haben dadurch auch einen tatsächlichen materiellen Schaden, weil ihnen Schadensersatzforderungen entgehen?
Baum: Es wird sehr viel schwieriger werden. Es wird sehr viel schwieriger sein, die Ansprüche durchzusetzen, vor allen Dingen die Schmerzensgeldansprüche, wenn Sie eine Tochter oder einen Sohn verloren haben. Die Menschen, die wir vertreten, sind heute fassungslos und wir können nicht warten, bis irgendwelche Gerichte jetzt irgendwas entscheiden. Wir müssen parallel eine Aufklärung erreichen der Mängel, die ohne Strafjustiz durchaus festgestellt werden können.
Armbrüster: Wenn Sie nun sagen, das Ganze ist ein Justizskandal, eine offenbare Fehlentscheidung, wer hat denn hier den Fehler gemacht?
Baum: Das kann ich nicht abschließend sagen. Das Gericht hat heute einen Gutachter kritisiert, der einzige Gutachter, auf dem die ganze Anklage offenbar beruht. Er hat Fehler gemacht. Er ist sogar so weit gegangen, sagt das Gericht, dass er einen Antrag auf Befangenheit auf sich gezogen hätte. Würde das Verfahren stattgefunden haben, dann wäre es in sich zusammengebrochen. Möglicherweise liegt schon der Fehler bei der Staatsanwaltschaft, dass sie sich mit diesem Gutachten begnügt hat, das dann eben fehlerhaft war. Es ist durchaus fraglich, ob am Ende das Oberlandesgericht eine Anklageerhebung zulässt. Also parallele Aufklärung jetzt schnell. Auch der Innenminister, dessen Polizei hier in Teilen versagt hat, sollte nicht länger mauern. Innenminister Jäger sollte sich jetzt auch darum bemühen, dass diese Organisationsmängel in seinem Bereich aufgeklärt werden.
Zweites Gutachten hätte helfen können
Armbrüster: Hätte denn ein zweites Gutachten hier möglicherweise geholfen? Man fragt sich ja, warum hat es dieses zweite Gutachten nicht gegeben, wenn das erste doch so umstritten war.
Baum: Ja, das fragt man sich mit Recht. Nun ist es rechtlich nicht möglich, dass in diesem Zwischenverfahren das Landgericht selber ein solches neues Gutachten hätte machen lassen können. Die Staatsanwaltschaft hätte dann, wenn es so ist, sehen müssen, dass das erste Gutachten nicht trägt. Und bevor eine Anklage beantragt worden ist, hätte ein zweiter Gutachter hinzugezogen werden müssen. Es ist doch nicht zu ertragen, dass nur wegen eines Fehlverhaltens eines Gutachters die ganze Sache in sich zusammenbricht. Das vermag niemand einzusehen.
Armbrüster: Was haben Sie heute im Laufe des Tages gehört von Opfern, die Sie vertreten?
Baum: Empörung. Empörung, Verständnislosigkeit und auch in gewisser Hinsicht Enttäuschung über diejenigen, die eigentlich die Aufgabe hätten, ihnen zu helfen, Klarheit zu gewinnen.
Armbrüster: Und wie groß ist Ihre Hoffnung, dass das OLG in Düsseldorf diese Entscheidung jetzt noch mal revidiert?
Baum: Schwierig zu sagen, sehr schwierig zu sagen.
Armbrüster: Ist es da möglicherweise gar nicht hilfreich, dass sich heute auch Hannelore Kraft schon so wortstark eingeschaltet hat?
Baum: Nein, das ist durchaus hilfreich, denn sie hat ja gesagt, ich mische mich nicht in die Justiz ein, wir haben Gewaltenteilung, aber ich möchte Aufklärung. Und das Gericht selber hat heute in seiner Pressekonferenz gesagt, dass Aufklärung notwendig ist. Nur kann das Gericht das nicht leisten, wenn es keine individuelle Schuldzuweisung vornimmt. Aber an der Aufklärungsnotwendigkeit hat weder Frau Kraft gezweifelt, noch das Landgericht Duisburg.
Armbrüster: Der ehemalige Bundesinnenminister, nach wie vor als Rechtsanwalt tätig, war das, Gerhart Rudolf Baum. Vielen Dank, Herr Baum, für dieses Gespräch heute Abend.
Baum: Auf Wiederhören.
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