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Loveparade-Prozess
"Es sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank"

Der Loveparade-Prozess könnte ohne Urteil eingestellt werden. Nach Ansicht des FDP-Politikers und Anwalts von Opfern und Hinterbliebenen Gerhart Baum ist die deutsche Rechtsordnung auf solche Großverfahren nicht genügend vorbereitet. Die Verantwortlichen seien zudem gar nicht angeklagt.

Gerhart Baum im Gespräch mit Tobias Armbrüster |
    Rosen verwelken an der Loveparade Gedenkstätte in Duisburg
    Gedenkstätte in Duisburg - Der Loveparade-Prozess könnte bald ohne Urteil eingestellt werden (dpa/ Roland Weihrauch)
    Tobias Armbrüster: Der Loveparade-Prozess in Düsseldorf, er sollte eigentlich viele offene Fragen klären in einer der größten Katastrophen in Deutschland der vergangenen zehn Jahre. Die große Frage im Mittelpunkt dabei: Wer trägt die Verantwortung dafür, dass bei der Massenpanik im Sommer 2010 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen sind, eben bei dieser Loveparade in Duisburg. Aber diese Fragen werden möglicherweise nicht mehr geklärt werden können, denn bei diesem Prozess zeichnet sich immer deutlicher ab, dass er eingestellt wird. Das hat zumindest gestern der vorsitzende Richter nach einem Gespräch mit mehreren Beteiligten erklärt. Grund für diese Entscheidung ist unter anderem, dass den Beteiligten die Zeit davonläuft. Zu viele Zeugen sind noch zu hören und im kommenden Jahr enden schon mehrere Verjährungsfristen.
    Das wollen wir genauer besprechen. Bei uns am Telefon ist jetzt Gerhart Rudolf Baum, der ehemalige Bundesinnenminister von der FDP. Mit seiner Anwaltskanzlei vertritt er zurzeit mehrere Opfer und Hinterbliebene bei diesem Prozess. Schönen guten Morgen, Herr Baum.
    Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).
    Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP): Mit seiner Kanzlei vertritt er zurzeit Opfer und Hinterbliebene der Katastrophe (imago stock&people/Star-Media)
    Gerhart Rudolf Baum: Ja, wir vertreten etwa 80 Hinterbliebene und Opfer. Es sind ja viele Leute auch traumatisiert worden. 21 sind getötet worden, aber es viele sind verletzt worden. Sie haben recht: Es ist eine riesen Katastrophe gewesen. Und man hat ja gesagt: Verdammt noch mal, wie kann man so was dort überhaupt veranstalten.
    Armbrüster: Herr Baum, bevor wir dazu kommen, zur Frage, die sich wahrscheinlich viele Leute gestern gestellt haben, als sie das gehört haben, lassen Sie mich die Frage stellen: Kann das tatsächlich gerecht sein, dieses Verfahren jetzt einzustellen?
    Baum: Es sind schwere Fehler gemacht worden im Vorfeld des Verfahrens. Sie müssen sich bitte vor Augen führen: Das Verfahren läuft erst seit einem Jahr mit 96 Verhandlungstagen. Die Fehler im Vorfeld sind sehr schwer zu beseitigen. Auch der Zeitverlust ist schwer aufzuholen. Das Landgericht hatte ja in einer ersten Phase überhaupt abgelehnt, das Hauptverfahren zu eröffnen. Diese Fehler des Vorfahrens kann man dem jetzigen Gericht nicht anlasten.
    Großverfahren auf den Prüfstand stellen
    Armbrüster: Muss man denn da möglicherweise gesetzgeberisch tätig werden? Wenn man jetzt zum Beispiel vor Verjährungsfristen rennt, vor eine Mauer, kann man ja auch überlegen, muss man da vielleicht an den Gesetzen mal was ändern?
    Baum: Ja. Man muss überhaupt mal überlegen, wie man mit solchen Großverfahren umgeht. Es ist ja auch das Verfahren Eschede – das ist das große Zugunglück – oder das Contergan-Verfahren, die sind auch eingestellt worden. Nun kommt hier noch dazu, dass ein Gutachter gesagt hat, die Katastrophe wäre bis 16:31 Uhr am Unglückstag noch abwendbar gewesen. Und wenn man jetzt genauer forscht, was ist danach passiert, müssten einige hundert Zeugen vernommen werden.
    Das geht nicht mehr, sagt der Richter, weil die Sache im Herbst nächsten Jahres verjährt. Es ist ein Dilemma, in dem sich das Gericht befindet und auch unsere Mandanten. Die sind natürlich enttäuscht, denn sie wollen Gerechtigkeit und Genugtuung, aber sie wollen vor allen Dingen Aufklärung. Da muss man sagen, wir haben das ja verfolgt jetzt in 96 Tagen Verhandlung: Der Wahrheit sind wir ein Stückchen näher gekommen. Ein bisschen Licht in das Dunkel ist hineingekommen und auch die Möglichkeit, jetzt auch noch Konsequenzen zu ziehen, ist damit eröffnet. Es sind Organisationsfehler gemacht worden, also nicht nur strafrechtliche Taten, die hier untersucht werden, sondern Organisationsfehler beim Ablauf.
    Armbrüster: Beim Ablauf der Loveparade?
    Baum: Ja.
    "Lächerliche 2.000 Euro" als Entschädigung
    Armbrüster: Sie haben jetzt gesprochen, dass auch im Vorfeld dieses Prozesses Fehler gemacht wurden. Die große Streitfrage, warum dieser Prozess überhaupt erst so spät begonnen hat. Kann man da möglicherweise auch noch jemanden zur Rechenschaft ziehen?
    Baum: Nein. Das war ein unabhängiges Gericht. Das hat gesagt, uns reicht das nicht. Dann gab es neue Gutachten. Es gab unendlich viele Gutachten. Die Polizei hat minutiös ermittelt über Jahre hin. Einen Vorwurf jetzt zu machen, das würde ich nicht tun. Es ist eine unabhängige Justiz. Aber dennoch ist die Sache doch im ganzen ganz unbefriedigend.
    Die Frage stellt sich jetzt, was kommt als nächster Schritt, wenn das Gericht wegen geringer Schuld im Übrigen einstellt gegen die Angeklagten? In welcher Situation bleiben eigentlich die Opfer zurück? Ist diese Situation dann hinderlich bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen, Entschädigungsansprüchen? Das muss jetzt geprüft werden. Es ist Entschädigung gezahlt worden. Das Land hat sich engagiert, auch in anderer Weise. Es sind politische Konsequenzen gezogen worden in Bezug auf das Veranstaltungsrecht. Aber die Frage bleibt doch, wie geht das insgesamt aus.
    Wir haben beispielsweise eine Mutter, die hat ihre Tochter verloren. Die hat lächerliche 2.000 Euro Schmerzensgeld bekommen und noch mal 500 drauf für die Todesangst der Tochter, die getötet worden ist. So geht das natürlich nicht und wir erwarten, dass jetzt bei der Entschädigung doch schnell Gerechtigkeit hergestellt wird.
    Armbrüster: Wie wollen Sie das denn erreichen?
    Baum: Es gibt verschiedene Optionen. Wenn das Gericht in drei Wochen seine endgültige Entscheidung bekanntgibt, werden wir diese Optionen zu erörtern haben, auch mit dem Land zu erörtern haben. Aber im Moment müssen wir uns mit dieser nicht befriedigenden Situation zunächst einmal beschäftigen.
    Armbrüster: Verzeihen Sie, Herr Baum, wenn ich da vielleicht juristisch nicht so bewandert bin. Aber ich kann mir vorstellen, dass es sehr schwierig sein wird, wenn ein Verfahren eingestellt wird, wenn deshalb einer der Angeklagten nicht schuldig gesprochen wird, dann noch zivilrechtlich trotzdem von ihm Schmerzensgeld oder Entschädigung zu bekommen.
    Baum: Nein, nein! Im Grunde wurde ja immer zurecht gesagt, es sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank. Es saßen diejenigen, die das im Einzelnen vorbereitet haben, auf der Anklagebank. Aber verantwortlich ist der Veranstalter, in gewisser Hinsicht auch die Polizei und die Planer in der Stadt Duisburg, und die sind ja auch versichert. Wir wenden uns an die Versicherungen. Die Zahl, die ich eben genannt habe, ist eine Versicherungsleistung einer deutschen Versicherung.
    Fehler noch der Gerechtigkeit zuführen
    Armbrüster: Das heißt, da werden Ansprüche geltend gemacht gegen Personen, die jetzt gar nicht in diesem Verfahren beteiligt sind?
    Baum: Ja! – Ja, so ist das. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse, und wir haben es hier mit dem Strafrecht zu tun, ob jemand sich strafrechtlich verantwortlich gemacht hat. Die anderen Fehler, die es noch gibt und die es noch zu analysieren gibt im Einzelnen, die bleiben und die müssen auch noch der Gerechtigkeit zugeführt werden.
    Armbrüster: Das heißt aber, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Sie sind damit einverstanden, dass dieses Verfahren jetzt so langsam eingestellt wird?
    Baum: Was bleibt uns anderes übrig. Zu unserem großen Bedauern, was bleibt uns anderes übrig? Ich sehe, das Gericht ist in einem Dilemma, und wir sind Teil dieses Dilemmas. Wenn das Gericht jetzt zu diesem Ergebnis kommt, sind uns die Hände gebunden, es sei denn, die Anwälte der Angeklagten widersetzen sich. Dann ist eine neue Situation gegeben. Das muss man abwarten.
    Armbrüster: Was sagen denn jetzt die Hinterbliebenen oder die Opfer, die Sie vertreten? Glühen da bei Ihnen jetzt seit einigen Tagen in der Anwaltskanzlei die Telefone? Ich kann mir vorstellen, dass damit viele gar nicht so zufrieden sind?
    Baum: Ja, ja. Denen ist das sehr, sehr schwer zu erklären. Sie sind enttäuscht. Es sind Ausländer dabei. Wir haben ausländische Mandanten, Eltern, die ihre Kinder verloren haben, die uns darauf hinweisen, dass in anderen europäischen Staaten andere Regeln gelten. Das müssen wir uns mal genau ansehen und dann möglicherweise rechtspolitische Konsequenzen ziehen. Unsere Rechtsordnung ist offenbar auf solche Fälle nicht genügend vorbereitet.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.