Mit einer Initiative zur Terror-Prävention beging Bundesinnenminister Otto Schily den traurigen Jahrestag der Bombenanschläge von Madrid. Um Derartiges hierzulande zu verhindern, möchte Schily verfolgen können, mit wem Verdächtige per Internet, Telefon oder Handy kommunizieren. Dazu, so seine Idee, sollen die Verbindungsdaten sämtlicher Telefongespräche, sowohl im Fest- als auch im Mobilfunknetz, aller Handy-Kurznachrichten, Emails und Seitenaufrufe im Internet akkurat aufgezeichnet und für zwölf Monate gespeichert werden. Per Knopfdruck könnten dann die Datenbanken binnen Sekunden durchforstet und ganze Netzwerke aus Verdächtigen schnellstens entlarvt werden. Ablaufen würde die Rasterfahndung des neuen Jahrtausends etwa wie folgt: Wer verschickte gestern in Köln Emails? Dann: wer davon schickte Nachrichten an arabische Teilnehmer? Und schließlich: welche Email davon enthielt Schlüsselworte oder -phrasen wie etwa "Treffen in Madrid". Jeder, der am Schluss durch diese Filter gerät, könnte schnell zum Terrorverdächtigen avancieren. Die Vorteile sind kaum von der Hand zu weisen, denn schließlich führte die Auswertung eben solcher Aufzeichnungen und die Identifikation einer bei dem Attentat von Madrid verwendeten Telefonnummer die spanischen Fahnder schnell auf die Fährte der Täter.
Bislang, so betont der Bundesinnenminister, ginge es allein darum, Verbindungsdaten, nicht aber übertragene Inhalte zu erfassen und zu speichern. Dazu gehören nach Auffassung der Staatsschützer auch die Betreffzeile einer Email sowie Informationen zu beigefügten Dateien. Doch die Wunschliste reicht noch weiter: so zählen Experten des Bundesinnenministeriums zu den so genannten Verbindungsdaten auch Angaben zur Beförderung der elektronischen Nachricht. Und hier sehen Datenschützer eine Hintertür zur totalen Internet-Überwachung, denn eine Nachricht wird in kleinen Datenpaketen über das globale Datennetz verschoben. Damit die mitunter verschieden schnell und auf unterschiedlichen Wegen reisenden Pakete am Ziel korrekt und somit lesbar zusammengefügt werden können, erhält jedes einzelne Datenhäppchen so genannte Kopfdaten. Diese wiederum tragen detaillierte Angaben, über welche Internetknoten sie transportiert wurden. Weil aber die Knotenrechner meist Zwischenspeicher des über sie abgewickelten Datentransports unterhalten, wäre es ein leichtes, nachträglich Emails nebst Inhalten auf diese Weise zu rekonstruieren. Ähnlich ginge das mit Aufrufen von Internetseiten, denn die Server solcher Seiten zeichnen auf, wann eine Seite von einer bestimmten Internetadresse aus aufgerufen wurde. Der Internetanbieter, dem eine solche Nummer zugeordnet ist, führt schließlich schon zu Abrechnungszwecken exakt Buch darüber, wer diese Nummer wann nutzte. So ließe sich genau verfolgen, wer wann was im Internet betrachtet hat.
Die Fahndung soll überdies nicht nur retrospektiv möglich sein. Vielmehr fordert Schily für das Bundeskriminalamt so genannte Präventivbefugnisse, die es ermöglichen sollen, bereits im bloßen Verdachtsfall alle Inhalte mitschneiden - darunter auch Mobilfunktelefonate - zu dürfen. Dazu Schily: "Ich werde nicht müde werden, dafür zu werben, dass das Bundeskriminalamt im Bereich der Terrorismusbekämpfung auch solche Präventivbefugnisse erhält. Es macht nach meiner Beurteilung überhaupt keinen Sinn, dass wir zwar nach geltender Rechtlage dem Bundeskriminalamt gestatten, dass es ermittelt, wenn ein terroristisches Verbrechen begangen worden ist, aber ihm die Befugnis verweigern, dafür zu arbeiten, dass ein terroristisches Verbrechen erst gar nicht geplant oder ausgeführt werden kann. Dieser Widerspruch ist nicht auflösbar." Nicht auflösbar ist indes nach Ansicht von Experten auch der Widerspruch, dass der Bundesinnenminister einerseits beteuert, übertragene Inhalte nicht speichern, andererseits jedoch genau die dazu nötigen technischen Möglichkeiten schaffen zu wollen. Datenschützer von Bund und Ländern zeigten sich bereits skeptisch, ob Schilys Pläne in Einklang mit der Verfassung zu bringen sind - juristische Streitigkeiten scheinen daher wahrscheinlich. Und in punkto Vorhalten von übertragenen Inhalten melden auch Kommunikationsanbieter rechtliche Zweifel an.
[Quelle: Peter Welchering]
Bislang, so betont der Bundesinnenminister, ginge es allein darum, Verbindungsdaten, nicht aber übertragene Inhalte zu erfassen und zu speichern. Dazu gehören nach Auffassung der Staatsschützer auch die Betreffzeile einer Email sowie Informationen zu beigefügten Dateien. Doch die Wunschliste reicht noch weiter: so zählen Experten des Bundesinnenministeriums zu den so genannten Verbindungsdaten auch Angaben zur Beförderung der elektronischen Nachricht. Und hier sehen Datenschützer eine Hintertür zur totalen Internet-Überwachung, denn eine Nachricht wird in kleinen Datenpaketen über das globale Datennetz verschoben. Damit die mitunter verschieden schnell und auf unterschiedlichen Wegen reisenden Pakete am Ziel korrekt und somit lesbar zusammengefügt werden können, erhält jedes einzelne Datenhäppchen so genannte Kopfdaten. Diese wiederum tragen detaillierte Angaben, über welche Internetknoten sie transportiert wurden. Weil aber die Knotenrechner meist Zwischenspeicher des über sie abgewickelten Datentransports unterhalten, wäre es ein leichtes, nachträglich Emails nebst Inhalten auf diese Weise zu rekonstruieren. Ähnlich ginge das mit Aufrufen von Internetseiten, denn die Server solcher Seiten zeichnen auf, wann eine Seite von einer bestimmten Internetadresse aus aufgerufen wurde. Der Internetanbieter, dem eine solche Nummer zugeordnet ist, führt schließlich schon zu Abrechnungszwecken exakt Buch darüber, wer diese Nummer wann nutzte. So ließe sich genau verfolgen, wer wann was im Internet betrachtet hat.
Die Fahndung soll überdies nicht nur retrospektiv möglich sein. Vielmehr fordert Schily für das Bundeskriminalamt so genannte Präventivbefugnisse, die es ermöglichen sollen, bereits im bloßen Verdachtsfall alle Inhalte mitschneiden - darunter auch Mobilfunktelefonate - zu dürfen. Dazu Schily: "Ich werde nicht müde werden, dafür zu werben, dass das Bundeskriminalamt im Bereich der Terrorismusbekämpfung auch solche Präventivbefugnisse erhält. Es macht nach meiner Beurteilung überhaupt keinen Sinn, dass wir zwar nach geltender Rechtlage dem Bundeskriminalamt gestatten, dass es ermittelt, wenn ein terroristisches Verbrechen begangen worden ist, aber ihm die Befugnis verweigern, dafür zu arbeiten, dass ein terroristisches Verbrechen erst gar nicht geplant oder ausgeführt werden kann. Dieser Widerspruch ist nicht auflösbar." Nicht auflösbar ist indes nach Ansicht von Experten auch der Widerspruch, dass der Bundesinnenminister einerseits beteuert, übertragene Inhalte nicht speichern, andererseits jedoch genau die dazu nötigen technischen Möglichkeiten schaffen zu wollen. Datenschützer von Bund und Ländern zeigten sich bereits skeptisch, ob Schilys Pläne in Einklang mit der Verfassung zu bringen sind - juristische Streitigkeiten scheinen daher wahrscheinlich. Und in punkto Vorhalten von übertragenen Inhalten melden auch Kommunikationsanbieter rechtliche Zweifel an.
[Quelle: Peter Welchering]