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Macht und Recht
Versuch über das Denken Carl Schmitts

Umstritten und dennoch grundlegend sind Werk und Person bis heute: Carl Schmitt beschrieb das Betriebsgeheimnis und die Gebrauchsanleitung jeder Art von Macht - ganz gleich, ob es sich dabei um rechtsstaatliche oder autoritäre Systeme handelt.

Von Michael Reitz |
    Eine Ausgabe des Grundgesetzes, fotografiert am 04.11.2015 in Berlin. Versehen mit Denkfabrik-Stempel
    Carl Schmitts Denken hatte Einfluss auf die juristischen Väter des Grundgesetzes (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Er war Staatsrechtler in der Weimarer Republik und im Dritten Reich, der auch als politischer Philosoph gehandelte Carl Schmitt (1888 - 1985). An seiner Person scheiden sich bis heute die Geister. Er gilt als Kronjurist des Dritten Reiches, als karrieristischer und einflussreicher Juraprofessor und Gutachter, der sowohl das Vorgehen der Nazis während des Röhm-Putsches als auch die Nürnberger Rassegesetze rechtfertigte. Nach dem Krieg war er Persona non grata, Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, zumal er an seinem rabiaten Antisemitismus festhielt.
    Im Unterschied zu vielen NS-Juristen wurde er nicht nahtlos in den akademischen Betrieb der Bundesrepublik übernommen. Dennoch waren die juristischen Väter des Grundgesetzes zu einem nicht geringen Teil seine Schüler, ebenso Verfassungsrichter; die Begriffe "wehrhafte Demokratie" und "Verfassungswirklichkeit" gehen auf seinen Einfluss zurück. Seine Theorien bilden eine wichtige Grundlage für rechte wie linke Intellektuelle. Schmitts Denken scheint eine Grundmelodie der Regierungspraxis moderner, auch (post-)demokratischer Staaten zu sein.
    Michael Reitz, geboren 1957, studierte Philosophie und Kunstgeschichte. Er lebt und arbeitet in Köln als Publizist und Hörfunkautor.

    Carl Schmitt, Jurist, Staatsrechtler und Komplize einer verbrecherischen Diktatur
    "Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, dass nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens - nötigenfalls - die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen."
    Sätze, die 1923 geschrieben wurden, die sich jedoch ausgesprochen aktuell anhören. Ihr Autor ist der 1888 geborene Staatsrechtler und politische Philosoph Carl Schmitt, die zitierte Passage stammt aus seiner Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus".
    Carl Schmitt - mit diesem Namen verbinden sich Begriffe wie "Kritiker des Liberalismus" und "Theoretiker des Ausnahmezustands". Und "Kronjurist des Dritten Reiches". Der Staatsrechtsprofessor Carl Schmitt hatte bis zum Schluss auf der juristischen Ebene die Weimarer Republik verteidigt und sogar ein Verbot der NSDAP betrieben. Doch nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler trat er nicht nur in dessen Partei ein, sondern arbeitete mit Hermann Göring und Roland Freisler, Hitlers späterem Blutrichter, zusammen.
    Carl Schmitt bekleidete in der gleichgeschalteten Nazi-Justiz mehrere hohe Ämter. Er feierte die Ermordung der SA-Kader im sogenannten Röhm-Putsch und er war ein geradezu paranoider Judenhasser. Nach Kriegsende internierten und verhörten ihn die US-Behörden. Sie wollten ihn in Nürnberg als Kriegsverbrecher vor Gericht stellen. Zu einer Anklage kam es nicht. Doch da sich Carl Schmitt weigerte, sich seiner Verantwortung für die Nazi-Diktatur zu stellen, wurde er nicht in den juristischen Lehrbetrieb der Bundesrepublik Deutschland übernommen.
    Was aber vielen anderen gelang: So zum Beispiel dem Schmitt-Intimus Wolfgang Siebert, seit 1935 Jura-Professor in Kiel. Obwohl er die Ansicht vertreten hatte, Entscheidungen Adolf Hitlers dürften von keinem Gericht angezweifelt werden, lehrte er seit 1950 wieder an verschiedenen bundesrepublikanischen Universitäten.
    Es dürfte jedoch kaum einen Denker der Nachkriegszeit geben, der außerhalb des akademischen Betriebs ein so großes Echo erzeugte. Carl Schmitt, der sechs Fremdsprachen beherrschte, war Jurist und daneben auch ein brillanter Interpret politischer Philosophen, darunter Jean‑Jacques Rousseau, Machiavelli und vor allem Thomas Hobbes. Hinzu kamen enorme Kenntnisse in Literatur und Kunst. In seinem sauerländischen Heimatort Plettenberg lud er Juristen, aber auch Geisteswissenschaftler und Künstler zu Lehrveranstaltungen ein und gab bis kurz vor seinem Tod im Jahr 1985 mehrtägige Symposien im privaten Kreis. Teilnehmer dieser international besetzten Treffen waren dabei oft nicht nur konservative oder ultrarechte Intellektuelle, sondern auch liberale bis linksliberale.
    Im 21. Jahrhundert bilden die Schriften Carl Schmitts die ideologische Grundlage der "Neuen Rechten" mit Denkern wie Alain de Benoist oder Pierre Krebs. Aber auch im linken Spektrum finden sich Schmitt-Epigonen: die belgische Politikwissenschaftlerin Chantal Mouffe, der Politiker Joschka Fischer oder der italienische Philosoph Giorgio Agamben.
    "Der Begriff des Politischen"
    Was den umstrittenen Staatsrechtler für die unterschiedlichsten politischen Lager bis heute anschlussfähig macht, ist eine Begriffsscheidung, die in die Ideengeschichte einging. Carl Schmitt schrieb in seiner 1927 veröffentlichten Arbeit "Der Begriff des Politischen":
    "Die spezifische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind. (…) Politisches Denken und politischer Instinkt bewähren sich theoretisch und praktisch an der Fähigkeit, Freund und Feind zu unterscheiden. Die Höhepunkte der großen Politik sind zugleich die Augenblicke, in denen der Feind in konkreter Deutlichkeit als Feind erkannt wird."
    Die Freund-Feind-Theorie: Damit hatte Carl Schmitt das Betriebs- und Funktionsgeheimnis des modernen Staates formuliert. Nicht als Forderung, sondern als Beschreibung einer idealen Form tiefgreifender Machtsicherung - unabhängig davon, um welche Art von Staat es sich dabei handelt. Primat der Politik, nicht des Rechts, so Carl Schmitt, ist die Bedingung dafür, dass ein Staat sich gegen seine Gegner behaupten kann. Voraussetzung ist die Identifikation des Feindes, wenn sie auch nicht unbedingt seine sofortige Vernichtung impliziert:
    "Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch hässlich zu sein: er muss nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft sein, mit ihm Geschäfte zu machen."
    Politik kann nur existieren, wenn die Möglichkeit besteht, einen Feind zu erkennen. Staatliche Ordnung genießt dabei absolute Priorität vor der rechtlichen. Konkret bedeutet das: Zum Zweck der Sicherheit des Staates kann eine Verfassung zeitweise gebrochen oder suspendiert werden.
    Carl Schmitts Freund-Feind-Konzeption entstand vor der Nazi-Diktatur, sie ist also nicht als Gebrauchsanweisung zur Installation einer Gewaltherrschaft zu verstehen. Schmitt ging es vielmehr darum, in den unsicher werdenden politischen Verhältnissen der Weimarer Republik die Rolle des Staates zu stärken. Sein staatsdienender Etatismus und seine Treue zur Verfassung gingen weit genug, dass er bereits 1932 Pläne ausgearbeitet hatte, mit denen eine zeitlich begrenzte legale Diktatur des Reichspräsidenten errichtet werden sollte. So sollten - nach Schmitt - Verfassung und Demokratie geschützt und die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten verhindert werden.
    Parlament, Pluralismus und Ausnahmezustand
    Carl Schmitts Denken war zwar ursprünglich rechtsstaatlich und demokratisch geprägt, jedoch nicht im Sinne eines liberalen oder gar deliberativen Modells. Öffentliche Diskurse und intensive Kommunikation zu staatlichen Problemstellungen lehnte er kategorisch ab und sprach mit Verachtung von der "kompromissbereiten, diskutierenden Klasse". In seinem Buch "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" hieß es schon 1923 pointiert:
    "Der Glaube an den Parlamentarismus, an ein 'government by discussion', gehört in die Gedankenwelt des Liberalismus. Er gehört nicht zur Demokratie. Beides, Liberalismus und Demokratie, muss voneinander getrennt werden, damit das heterogen zusammengesetzte Gebilde erkannt wird, das die moderne Massendemokratie ausmacht."
    Parlament und Pluralismus gefährden Einheit und Funktionsfähigkeit des Staates, so Carl Schmitt. Er plädierte dagegen für einen Dezisionismus, jene juristisch-politische Idee, die nicht die Diskussion, sondern die klare Entscheidung, das Dekret oder die Verordnung in den Mittelpunkt stellt. Carl Schmitt argumentiert hier mit dem politischen Philosophen Thomas Hobbes. Der hatte im 17. Jahrhundert in seiner Schrift "Leviathan" den Grundsatz formuliert:
    "Auctoritas, non veritas facit legem" -
    Autorität, nicht Wahrheit macht die Gesetze, beziehungsweise verschafft ihnen Geltung. In diesem Zusammenhang schrieb Carl Schmitt in seiner "Politischen Theologie", erschienen 1922, einen Gedanken nieder, der ebenso berühmt werden sollte wie seine Freund-Feind-Differenzierung:
    "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. (…) Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten (…) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht. (…) Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme."
    Anpassbare Betriebssysteme
    In den heutigen westlichen Demokratien scheint sich mittlerweile eine Sehnsucht nach Stärke, klarer Kante und Dezisionismus im Sinne Carl Schmitts zu entwickeln. Ende 2018 bot sich in Europa ein Szenario, das solche Vermutungen zulässt: In Frankreich demonstrierten über mehrere Wochen hinweg die sogenannten Gelbwesten, massiv und teilweise gewaltsam, gegen eine Öko-Steuer, die die Benzinpreise explodieren ließ. Dabei gingen Menschen auf die Straße, die sich von niemandem mehr vertreten fühlten. Auch nicht von Emmanuel Macron, der seine Wahl dem Zusammenbruch des traditionellen Parteiensystems verdankte. Der Präsident der Republik knickte ein und nahm die Steuer vorerst zurück.
    Das Freund-Feind-Diktum und der Ausnahmezustand als inhärente Möglichkeit jeder Herrschaft - diese beiden Punkte bilden den Algorithmus, mit dem Carl Schmitt das Programm eines Betriebssystems auch heutiger Machtausübung geschrieben hat. Und wie jedes Betriebssystem, so lässt sich auch das von Carl Schmitt nach den Bedürfnissen seiner Anwender konfigurieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Akteure demokratisch, postdemokratisch, offen autoritär oder versteckt ordnungspolitisch eingestellt sind. In seinem Tagebuch notierte Carl Schmitt 1949:
    "Bei der Lektüre des Bonner Grundgesetzes überfällt mich die Heiterkeit eines allwissenden Greises."
    Carl Schmitt war an der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt. Doch lässt sich an einigen Stellen sein Denken als ein Hintergrundrauschen nicht überhören.
    Es fällt auf, dass Carl Schmitts Kritik an der Weimarer Reichsverfassung großen Einfluss auf den Parlamentarischen Rat gehabt haben muss. Schmitt hatte nämlich des Öfteren moniert, dass das permanente Abwählen des Reichskanzlers der Weimarer Republik die Funktionsfähigkeit des Staates auf Dauer zerstören würde. Resultat seiner Warnungen ist der Artikel 67 des bundesrepublikanischen Grundgesetzes. Er enthält den Passus des Konstruktiven Misstrauensvotums, nach dem eine Regierung nicht ohne Alternative einfach abgewählt werden kann.
    Gebrauchsanleitung postdemokratischer Systeme?
    Carl Schmitt hatte während der Weimarer Zeit darauf hingewiesen, dass es keine Instanz gab, die die Verfassung vor Missbrauch schützte. Im deutschen Grundgesetz von 1949 erfüllt diese Wächterfunktion das Verfassungsgericht, der mittelbare Einfluss Carl Schmitts wird hier spürbar. Das gilt auch für den Begriff "wehrhafte Demokratie" und für den oft bemühten Satz "keine Freiheit für die Feinde unserer Freiheit".
    Zudem geht auch der Begriff "Verfassungsfeind" auf Carl Schmitt zurück. Jede Verfassung hat demnach einen verbindlichen Kernbestand, der nicht in Frage gestellt werden darf und nicht verhandelbar ist. Wer dies durch seine Gesinnung oder Handlungen ablehnt, macht sich selbst automatisch zum Verfassungsfeind.
    Eine der großen Lehren der Weimarer Republik ist die Tatsache, dass ihre Zerstörung nicht mit diktatorischen Mitteln oder einem Militärputsch erfolgte, sondern mittels legaler Verfahren. Seitdem existiert der Generalverdacht, dass alle Demokratien gefährdet sind, bei fehlender Wachsamkeit in antidemokratische Herrschaftsformen umzukippen. Sehr häufig geschieht das unter Zuhilfenahme von angeblichen oder tatsächlichen Bedrohungsszenarien.
    In diesem Zusammenhang lesen sich Carl Schmitts Schriften teilweise wie Gebrauchsanleitungen postdemokratischer Systeme. So spricht er von "der Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen", mit dessen Hilfe die Demokratie am Leben erhalten werden könne. Was unter Demokratie verstanden werden soll, was das Andersartige, das zu Vernichtende aber ist, legt oft genug die Deutungsmacht der oder des Regierenden fest.
    Ein Beispiel hierfür liefert heute die Türkei. Unter der Regierung Recep Tayyip Erdoğans entfernt sich das Land in den letzten Jahren zunehmend von demokratischen und rechtsstaatlichen Standards. Den letzten autoritären Schliff gab Erdoğan dem politischen System der Türkei durch eine Art kleinasiatischen Röhm‑Putsch. Bekanntlich wurde die Ermordung der SA-Führungsspitze im Jahr 1934 mit einem geplanten Staatsstreich gerechtfertigt - der allerdings nie real geplant war. Ähnlich verhält es sich mit den Vorgängen in der Türkei. Im Sommer 2016 kam es dort zu einem Putschversuch gegen Erdoğan. Bis heute ist nicht geklärt, ob es sich tatsächlich um einen Staatsstreich handelte. Doch nutzte Erdoğan dieses Ereignis, um Presse- und Versammlungsfreiheit noch weiter einzuschränken, und damit die Möglichkeit, die Türkei in ein Präsidialsystem umzuwandeln und seine Macht auszubauen.
    Unter dem Titel "Der Führer schützt das Recht" hatte Carl Schmitt am 1. August 1934 in der gleichgeschalteten "Deutschen Juristen-Zeitung" die formalrechtliche Begründung für das Vorgehen Hitlers gegen Ernst Röhm und die SA nachgeliefert:
    "Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick kraft seines Führertums als Oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft. (…) Der wahre Führer ist immer auch der Richter (…) Die Tat des Führers (…) war echte Gerichtsbarkeit. Sie untersteht nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz."
    Terrorismus und rechtsfreie Räume
    Carl Schmitts Freund-Feind-Theorie ist jedoch nicht nur hilfreich zum Verständnis postdemokratischer Systeme wie in der Türkei, Ungarn oder Polen. Seit dem 11. September 2001, den Anschlägen auf die New Yorker Twin Towers, ist in den Statements und Vorschlägen zur Terrorabwehr auch hierzulande ein deutlicher Carl‑Schmitt-Ton zu hören. So sprach damals der deutsche Staatsrechtler und Schmitt-Epigone Josef Isensee, der deutsche Staat habe ein
    "ungeschriebenes Notrecht, das ihm die Mittel gibt, sich gegen Angriffe zu behaupten."
    Der Terrorismus füge sich nicht in die Kategorien des staatlichen und internationalen Rechts und drohe ihr Normensystem zu sprengen.
    In der Folgezeit wurde der Terrorist zu einer Person, auf die Bürger- und Menschenrechte nicht mehr notwendig angewendet werden müssen. Wie beim antiken vogelfreien "Homo sacer" sind zu seiner Ergreifung und Unschädlichmachung alle Mittel recht, bis hin zur Schaffung rechtsfreier Räume. So sind die Insassen des US-Gefängnisses im kubanischen Guantánamo weder Kriegsgefangene noch Angeklagte in Untersuchungshaft. Sie sind Verhaftete, die unbeschränkt festgehalten werden dürfen. Carl Schmitt hatte in seinem 1963 veröffentlichten Buch "Theorie des Partisanen" die Konsequenzen einer absoluten Feindschaft beschrieben:
    "Die Feindschaft wird so furchtbar werden, dass man vielleicht nicht einmal mehr von Feind oder Feindschaft sprechen darf und beides sogar in aller Form vorher geächtet und verdammt wird, bevor das Vernichtungswerk beginnen kann. Die Vernichtung wird dann ganz abstrakt und ganz absolut. Sie richtet sich überhaupt nicht mehr gegen einen Feind, sondern dient nur noch einer angeblich objektiven Durchsetzung höchster Werte, für die bekanntlich kein Preis zu hoch ist. Erst die Ableugnung der wirklichen Feindschaft macht die Bahn frei für das Vernichtungswerk einer absoluten Feindschaft."
    Doch Lager und Ausnahmezustand bedeuten heutzutage nicht zwingend Stacheldraht, Wachtürme oder nächtliche Verhaftungen durch Militärs. Auf den internationalen französischen Flughäfen können beispielsweise Asylbewerber vier Tage in den sogenannten "zones d’attente" festgehalten werden - separierte rechtsfreie Räume. Auf den kanarischen Inseln werden afrikanische Flüchtlinge in durch Waldbrände verheerte Dörfer angesiedelt und sich selbst überlassen.
    Zum Schutz der eigenen Grenzen fängt Australien viele Flüchtlinge bereits auf dem Meer ab und bringt sie in ein Camp auf die Insel Nauru, von der vielfacher Missbrauch und Gewalt an den Flüchtlingen bekannt wurde. Die Stadt Rom ließ im Herbst 2007 per Ausnahmeverordnung die Notunterkünfte rumänischer Einwanderer zerstören.
    Der Kölner Staatsrechtler und Schmitt-Anhänger Otto Depenheuer sorgte im Jahr 2007 mit seiner Äußerung für Aufsehen, das Grundgesetz sei für den terroristischen Ernstfall nicht gerüstet. Die Verteidigungsnotwendigkeit gegen den Terrorismus sei schon längst gegeben. Deshalb müsse an die Stelle der Verfassung das Feindrecht treten. Im reinsten Schmitt-Sound plädierte Otto Depenheuer in seinem Buch "Selbstbehauptung des Rechtsstaates" für eine Entdämonisierung bisheriger Tabus.
    Der Hintergrund für Otto Depenheuers Einlassungen aus dem Jahr 2007: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Pläne des Innenministeriums gekippt, ein von Terroristen gekapertes Verkehrsflugzeug abschießen zu dürfen. In einem Interview mit der Wochenzeitschrift "Die Zeit" wurde der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble gefragt, ob man in Deutschland über ähnliche Einrichtungen wie Guantánamo nachdenken müsse. Statt einer konkreten Antwort empfahl der Innenminister, Otto Depenheuers Buch zu lesen.
    Die reale Möglichkeit des Krieges
    Carl Schmitt hatte in seinem Buch "Der Begriff des Politischen" 1927 auch für einen solchen Vorgang eine Vorlage geliefert. Dort heißt es:
    "Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhalten ihren realen Sinn dadurch, dass sie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten. (…) Krieg ist nur die äußerste Realisierung der Feindschaft. Er braucht (…) nicht als etwas Ideales oder Wünschenswertes empfunden werden, wohl aber muss als er als reale Möglichkeit vorhanden bleiben, solange der Begriff des Feindes seinen Sinn hat."
    Der Krieg gegen den Terror und die damit zusammenhängende Bush‑Doktrin, also die Selbstermächtigung gegen sogenannte Schurkenstaaten Krieg führen zu dürfen, sorgt international für eine Schmitt-Renaissance. Ist der Feind erst identifiziert, sind nahezu alle Mittel zu seiner Abwehr erlaubt. Der Staat, so Carl Schmitt,
    "…lässt in seinem Innern keinerlei staatsfeindliche, staatshemmende oder staatsspaltende Kräfte aufkommen. Er denkt nicht daran, die neuen Machtmittel seinen eigenen Feinden zu überliefern und seine Macht unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat oder wie man es nennen will, untergraben zu lassen. Ein solcher Staat kann Freund und Feind unterscheiden."
    Die außenpolitische und militärische Abwehr des Terrorismus verhält sich zu innenpolitischen Veränderungen oft wie die Funktionsweise zweier kommunizierender Röhren. Nach terroristischen Anschlägen in Belgien und Frankeich wurden beide Staaten mittels des Ausnahmezustands oder ähnlicher Verfahren regiert. Im "Begriff des Politischen" sagt Carl Schmitt:
    "Die Leistung eines normalen Staates besteht aber vor allem darin, innerhalb des Staates und seines Territoriums eine vollständige Befriedung herbeizuführen, 'Ruhe, Sicherheit und Ordnung' herzustellen und dadurch die normale Situation zu schaffen, welche die Voraussetzung dafür ist, dass Rechtsnormen überhaupt gelten können."
    Dass es neben dem Ausnahmezustand auch verschleierte ordnungspolitische Varianten gibt, zeigt das am 12. Dezember 2018 in Kraft getretene Landespolizeigesetz Nordrhein-Westfalens. Nach seinen Bestimmungen dürfen künftig Verdächtige statt bislang nur 48 Stunden bis zu 28 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden.
    Telefongespräche und Kommunikationen über SMS, WhatsApp oder andere Messengerdienste dürfen ohne Vorwarnung abgehört und mitgelesen werden. Der Polizei ist es erlaubt, die Software "Staatstrojaner" auf den zu observierenden digitalen Endgeräten zu installieren. Mobilfunkanbieter müssen den Ermittlern die notwendigen Zugänge zur Verfügung stellen.
    Das Hüten der Verfassung
    Doch um liberale Demokratien und Bürgerrechte auszuhebeln, reicht auch die konstruierte Bedrohung durch einen unbewaffneten Feind aus. Vor allem die häufig als "Überschwemmung" dargestellte Flucht von Menschen nach Europa sorgt dafür, dass unter den Labeln "Identität" und "nationale Souveränität" der starke schmittsche Staat propagiert wird. Es ist eine Kombination aus terroristischer Bedrohung und "Überfremdung", mit der sich mittlerweile fast überall in Europa postdemokratische Staaten und Herrschaftsmechanismen legitimieren.
    Der springende Punkt bei den momentanen Regierungen in Polen, der Slowakei, Ungarn oder der Türkei ist, dass es sich eben nicht um Diktaturen reinsten Wassers handelt. Hier kommt Carl Schmitt ins Spiel. Denn sein Denken wirkt wie der Trailer zu einem Film, der den Übergang vom liberalen Verfassungsstaat zum demokratisch legitimierten Polizeistaat erzählt.
    Carl Schmitts Schriften "Der Hüter der Verfassung" und "Der Begriff des Politischen" erschienen zu einem Zeitpunkt, als die Weimarer Republik nur noch durch Notverordnungen und vom Reichspräsidenten ernannte Kanzler regiert werden konnte. Adolf Hitler war der letzte in dieser Reihe. Diese Zeit zeichnete sich auch dadurch aus, dass der Staat sein Heil in der Stärkung seiner Exekutivgewalt und einer Aufforstung polizeilicher Maßnahmen suchte. Flankiert wurde das durch eine antiparlamentarische Rhetorik, die den Reichstag als Quatschbude denunzierte, woran auch Carl Schmitt nicht unbeteiligt war. In seinem Buch "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" hört sich das so an:
    "Die Lage des Parlamentarismus ist heute so kritisch, weil die Entwicklung der modernen Massendemokratie die argumentierende öffentliche Diskussion zu einer leeren Formalität gemacht hat. Manche Normen des heutigen Parlamentsrechtes (…) wirken infolgedessen wie eine überflüssige Dekoration, unnütz und sogar peinlich, als hätte jemand die Heizkörper einer modernen Zentralheizung mit roten Flammen angemalt, um die Illusion eines lodernden Feuers hervorzurufen."
    Das Parlament als Institution und Ort, an dem nur sinnloses Zeug geredet wird, dass dem Volk Sand in die Augen streuen soll und es über den wahren Zustand der Nation im Unklaren lässt - das ist eine Darstellungsweise, die auch heute von populistischen Parteien links wie rechts angewendet wird.
    Formal bleiben die Demokratien heute erhalten, sie brauchen keine Schauprozesse gegen politische Gegner oder eine "Nacht der langen Messer", in der auch die Ermordung des politischen Gegners oder ethnischer Minderheiten erlaubt ist. Vielmehr wird der Ausnahmezustand zur Regel, die durch demokratische Verfahren abgesichert ist.
    Abschottungs- und Belagerungsmentalität
    Ungarn, Polen, USA: In den meisten Fällen geschieht dies, wenn eine autoritäre Regierung versucht, die Judikative unter ihre Kontrolle zu bringen. Spektakulärster Fall war hier der Jurist Brett Michael Kavanaugh, der von US-Präsident Donald Trump trotz massiver Vorwürfe wegen sexueller Belästigung in den Obersten Gerichtshof der USA berufen wurde. In Polen und Ungarn versuchen die regierenden Parteien regelmäßig, Verfassungsrichter auszubooten und sie durch ihnen gewogene Juristen zu ersetzen. Der Zweck dahinter: Die Regierung erscheint so als durchsetzungsfähig.
    Als Beispiel dient auch Großbritannien, wo parlamentarische Gegner und Befürworter des Brexit sich dermaßen ineinander verbissen haben, dass die Premierministerin ein Werkzeug des Regierens kurzerhand aussetzte. Sie verschob die entsprechende Abstimmung im Britischen Unterhaus auf zunächst unbestimmte Zeit. Hier kehrte sich der Satz von der Autorität, die Gesetze macht, in sein Gegenteil um. Denn im Fall der Brexit-Abstimmung wurde die Durchsetzung des Gesetzes von der Autorität verhindert.
    Die Gelbwesten-Proteste in Frankreich und die Selbstblockade der britischen Regierung sind Fälle, die zeigen, dass die Legitimations- und Funktionskrise der Demokratie nun auch Länder erwischt hat, die als Erfinder der europäischen parlamentarischen Demokratie gelten können. Und in beiden Fällen reagierten die Verantwortlichen nicht überlegen‑dezisionistisch. Es war ein Einknicken vor Situationen, die komplett aus dem Ruder gelaufen waren. Zwar waren in Frankreich die Gelbwesten-Proteste teilweise von den Populisten des Front National instrumentalisiert worden. Doch als Gesamteindruck bleibt das Bild eines schwachen Staates.
    In fast jedem europäischen Land herrscht mittlerweile eine Abschottungs- und Belagerungsmentalität. Hinzu kommen ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Abgrenzung und eine geradezu manische Differenzierungslust zwischen "uns" und "denen". Ein Beispiel in dieser Hinsicht stammt von dem ehemaligen Innenminister Thomas de Maizière. Unter dem Titel "Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten" schrieb er im Januar 2017 in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung":
    "Darüber hinaus bin ich für eine räumliche Zusammenlegung von Ausreisepflichtigen. Insbesondere denjenigen, die ihr Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben oder denen es zugerechnet werden muss, sollten wir damit deutlich signalisieren, dass für sie eine Integration nicht gewollt ist und die Ausreise bevorsteht. Ausreisezentren sind gesetzlich bereits möglich und könnten vorzugsweise in der Nähe deutscher Verkehrsflughäfen errichtet werden."
    Nach wie vor muss der Staat eine Unterscheidung treffen Ist der Feind definiert, muss er ausgewiesen werden. Dezisionismus schmittscher Prägung ist auch Thomas de Maizières Wiederauflage des bundesrepublikanischen Evergreens "Einsatz der Armee im Krisenfall":
    "Kommt die Polizei mit ihrer Kapazität an Grenzen, sollte die Bundeswehr auch dort ihren Platz finden - etwa beim bewaffneten Objektschutz. Die Debatten dazu mögen früher verständlich gewesen sein. Jetzt sind sie es nicht mehr."
    Politische Entwicklungen im Sinne Carl Schmitts
    In vielen europäischen Staaten, aber auch in den USA oder beispielsweise Brasilien ist eine Wende im Sinne Carl Schmitts zu beobachten. Das deliberative, kompromiss- und konsensorientierte Herrschaftsmodell scheint sich immer stärker in Richtung des dezisionistischen Exekutiv- und Maßnahmenstaates zu entwickeln. Damit sind es heute nicht die Demagogen oder Volksverführer, die an den Spitzen der Regierungsverantwortung stehen. Politikern wie Victor Orbán in Ungarn oder Recep Tayyip Erdoğan in der Türkei gelingt es weitestgehend ohne Zwangsmittel, sich der Loyalität der Massen zu versichern. Weder in Deutschland noch in Frankreich oder Italien besteht heute die Gefahr einer Diktatur faschistischen Zuschnitts. Es existiert jedoch eine deutliche Stimmung, die die demokratischen Systeme als bloße Liturgie einer Elite sieht, die unter sich bleiben will.
    Carl Schmitt machte sich zum Komplizen einer verbrecherischen Diktatur. Zum einen, weil er ein skrupelloser Karrierist war. Zum anderen aber, weil er mehr als einmal der Weimarer Republik die letzte Ölung verabreicht hatte und nun für sich die Chance sah, seinen idealen autoritären Staat mit aufzubauen. Der Umgang mit diesem ganz bestimmt nicht unproblematischen Theoretiker wird dann ertragreich, wenn man seine Schriften als Bauplan von Demokratien mit den dazugehörigen Konstruktionsfehlern liest. Und auch als Chronik einer in die Katastrophe führenden Entwicklung.