Maria Hagemeyer
Die erste Richterin Deutschlands

Als Maria Hagemeyer im Oktober 1924 ihre Prüfung zur Gerichtsassessorin ablegte, gab es im deutschen Sprachgebrauch nicht mal das Wort „Richterin“. Sie wurde Richter genannt. Aber sie war die erste Frau in diesem Beruf in Deutschland.

Geuer, Irene |
Eine Nahaufnahme von einem Richterhammer.
Nachdem sie in den Ruhestand getreten war, war Maria Hagemeyer unter anderem für die Vereinten Nationen in New York tätig. (picture alliance / CHROMORANGE / Udo Herrmann)