Abberufung als 96-Chef
Martin Kind verliert Klage vor Bundesgerichtshof - Folgen für DFL

Martin Kind hat im Streit um seinen Posten als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 eine juristische Niederlage einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass Kinds Abberufung rechtens ist und wies damit eine Klage des 80-Jährigen zurück.

16.07.2024
    Portraitaufnahme von Investor Martin Kind
    Der Unternehmer Martin Kind (Archivbild). (picture alliance/dpa)
    Der Unternehmer hatte sich zunächst vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich gegen seine Abberufung gewehrt. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht aber auf (AZ: II ZR 71/23). Kind ist nun nur noch Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96. Zu dem Urteil wollte er sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an.

    Urteil hat auch Folgen für DFL

    Das BGH-Urteil hat auch Folgen für die Deutsche Fußball Liga (DFL). Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position. Als Geschäftsführer von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Seitdem befürchteten viele Befürworter der Regel, Kind könne dagegen vor ein ordentliches Gericht ziehen. 50+1 soll den Einfluss externer Investoren in den Profivereinen beschränken - solch eine Regel gibt es nur in Deutschland.
    Alle mit dem Fall beschäftigen Gerichte stellten jedoch klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regel ging, sondern nur um den Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96. Kind liefert sich seit Jahren mit einer Gruppe um Vereins-Präsident Kramer einen Machtkampf.

    Streit mit Verein

    Der Unternehmer hatte in einer komplizierten Struktur der ausgegliederten Fußball-Abteilung bisher das Sagen. Der Vorwurf an ihn von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten. Deshalb fassten Vertreter des Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren in einer Gesellschafterversammlung den Beschluss, Kind "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer" abzuberufen.
    Kind wurde 1997 zunächst zum Vereinspräsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.