Für die Supermarkt- und Discounter-Ketten ist klar: Sie müssen auf die ab Montag (27.04.2020) geltende Mundschutzpflicht reagieren. Beschäftigte würden entsprechend ausgestattet, Hinweise zur Pflicht für die Kundschaft angebracht. Perspektivisch sollen zudem Masken zum Verkauf angeboten werden.
Doch wer die Maskenpflicht kontrolliert, darüber gehen die Meinungen auseinander. So heißt es etwa von Edeka, die Maskenempfehlung werde soweit wie möglich unterstützt. Man sei in der Lage ausreichend Schutzmasken für die Beschäftigten in den Märkten zur Verfügung zu stellen.
Auch bei Aldi Nord tragen die Beschäftigten Mundschutz. Wo eine Pflicht für den Einzelhandel erlassen worden sei, gebe es Hinweise an den Eingängen. Auch bei Rewe werden die Beschäftigten mit Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsvisieren ausgestattet.
Die Pressestelle des Unternehmens wies auf Dlf-Anfrage jedoch darauf hin, dass "die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen durch die jeweiligen Ordnungsämter kontrolliert" werde. Es liege keine anders lautende Verordnung vor, "die uns eine rechtliche Handhabe für eine etwaige "Kontrolle" oder Sanktionierung von Kunden geben würde".
Bußgelder von bis zu 5.000 Euro
Einzelhändler würden dennoch darauf achten, dass die Mundschutzpflicht auch umgesetzt wird, heißt es vom Handelsverband Bayern. Der Druck für die Händlerinnen und Händler sei hoch. Pressesprecher Bernd Ohlmann spricht von "Shopping auf Probe" - die bayrische Staatsregierung etwa werde sehr genau beobachten, wie die Pflicht umgesetzt werde. Niemand wolle riskieren, dass Geschäfte wieder geschlossen werden müssten, so Ohlmann.
Zudem drohen Bußgelder. In Bayern beispielsweise müssen Händlern 5.000 Euro zahlen, wenn die Beschäftigten in den Märkten keine Masken tragen. Für Kundinnen und Kunden ohne Mundschutz werden laut bayrischem Innenministerium 150 Euro Geldbuße fällig. In Hamburg werden dafür die Ladenbesitzer in die Pflicht genommen: Sie müssen mit einem Bußgeld von bis 1.000 Euro rechnen, wenn sie Kundinnen und Kunden ohne Mundschutz ins Geschäft lassen.
Verkehrsbetriebe sehen sich nicht in der Pflicht
Auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen. Allerdings können die Unternehmen anscheinend niemanden daran hindern, auch ohne Maske mitzufahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen weist laut "Spiegel" daraufhin, dass die Maskenpflicht nicht in den Beförderungsbestimmungen stehe – und deswegen auch nicht unter das Hausrecht falle.
So sehen sich auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht verpflichtet, die Maskenpflicht zu kontrollieren. Es werde immer wieder Durchsagen geben, berichtet der rbb unter Berufung auf die BVG-Pressestelle. Zu Kontrollen habe die BVG jedoch kein Recht. Man sei ein Verkehrsunternehmen und keine Ordnungsmacht, heißt es. Ein Bußgeld wird in Berlin nicht verhängt.
Auch die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) kontrollieren die Maskenpflicht nicht. Wer ohne Maske in einem KVB-Fahrzeug angetroffen werde, werde auf die Tragepflicht hingewiesen, erklärt die Pressestelle. Aber: "Bis auf weiteres werden keine Fahrgäste ohne Maske aus den Fahrzeugen verwiesen." Man behalte sich aber vor, falls nötig, unter Einbeziehung der Ordnungsbehörden das Hausrecht durchzusetzen.
Noch keine Maskenpflicht im Fernverkehr
Auch der Hamburger Verkehrsverbund setzt darauf, die Pflicht mit "Augenmaß" durchzusetzen. "Fahrgäste, welche grundsätzlich Einsicht zeigen," würden auch nicht aus den Fahrzeugen oder Haltestellen verwiesen. Bayern kündigte an, die Maskenpflicht durch verstärkte Präsenz der Polizei kontrollieren zu wollen.
Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn gilt übrigens noch keine Maskenpflicht. Allerdings rät Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU auch hier eine Alltagsmaske zu tragen.